Pressemitteilung von Michael Rainer

HT Twinfonds MS HS Bizet: Insolvenzverfahren eröffnet


Politik, Recht & Gesellschaft

Für die Anleger des Hansa Treuhand HT Twinfonds bahnen sich hohe Verluste an. Das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS HS Bizet wurde am 17. März eröffnet (Az.: 47 IN 87/16).

Die Beteiligung an dem im Jahr 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten Schiffsfonds HT Twinfonds ist für die Anleger ein Fehlschlag. Sie konnten sich mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro an der Fondsgesellschaft beteiligen. Das Geld wurde in die beiden Containerschiffe MS HS Bizet und MS HS Bach investiert. Aus den erhofften Renditen für die Anleger wird es nichts. Schon im vergangenen Jahr mussten beide Schiffsgesellschaften Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht Lüneburg hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS HS Bizet am 17. März 2017 eröffnet. Für die Anleger realisieren sich damit hohe Verluste, die bis zum Totalverlust der Einlage reichen können.

Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt, dass Schiffsfonds-Anleger aber auch gute Möglichkeiten haben, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Grund ist häufig eine fehlerhafte Anlageberatung. Zur Überprüfung und Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Durch die Finanzkrise 2008 schlitterten etliche Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Krise. Bei bestehenden Überkapazitäten ging die Nachfrage zurück und die Charterraten brachen ein. Zahlreiche Fondsgesellschaften konnten sich von dieser Entwicklung nicht erholen und mussten Insolvenz anmelden.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden den Anlegern die Beteiligungen an Schiffsfonds allerdings häufig als renditestarke und auch sichere Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Beteiligungen an Schiffsfonds aber spekulative Kapitalanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken, u.a. dem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder dem Totalverlust-Risiko ausgesetzt und damit auch nicht zur Altersvorsorge geeignet sind. Über diese Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber oftmals verschwiegen oder nur am Rande erwähnt, sodass Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein können. Ebenso hätten die vermittelnden Banken über hohe Provisionen aufklären müssen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html)
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