Gesetzesvorschlag zur Legalisierung des Web 2.0
29.08.2011 / ID: 25861
Politik, Recht & Gesellschaft
München, 28. August 2011.
Immer mehr Menschen begehen durch die eigenständige Veröffentlichung von Inhalten im Internet nach aktuellem Recht eine Urheberrechtsverletzung. Um dies in Zukunft zu vermeiden, zeigt das soeben im Springer-Verlag erschienene Buch "User Generated Content - Urheberrechtliche Zulässigkeit nutzergenerierter Medieninhalte" die Privilegierungslücken im Gesetz auf und bietet mit einer neuen Schrankenregelung einen Ausweg aus dem gesellschaftlichen Dilemma des Web 2.0.
Im Zusammenhang mit "User Generated Content" wird bereits seit Jahren diskutiert, ob der Betreiber einer Internetplattform für die rechtsverletzenden Inhalte seiner Nutzer verantwortlich ist. Aber ist es wirklich per se rechtswidrig, ein Karaoke-Video auf YouTube einzustellen? Macht sich ein Nutzer tatsächlich eines Verstoßes gegen das Urheberrecht schuldig, der ein Foto seines Lieblingsgemäldes auf Facebook postet, um es mit seinen Freunden zu teilen? Und ist es stets urheberrechtlich verwerflich, wenn ein Internetnutzer populäre Film-Schnipsel zu einer Videokollage zusammenschneidet, um diese auf seinem privaten Blog zu veröffentlichen? Sind also alle proaktiven Nutzer des Web 2.0 potentielle Straftäter?
Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, Dr. Christian Alexander Bauer, zunächst ob und ggf. in welchem Umfang die unautorisierte Verwendung fremder Werke und Leistungen zur Erzeugung von User Generated Content derzeit urheberrechtlich zulässig ist. Anschließend gibt er unter Berücksichtigung der neuen technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesamtsituation im Web 2.0 eine konkrete Antwort auf die rechts- und kulturpolitisch brisante Frage, inwieweit dieses Phänomen in Zukunft vom Gesetzgeber privilegiert werden sollte.
Die gebundene Ausgabe des Buches ist ab sofort im Buchhandel und kapitelweise als Download über http://www.SpringerLink.com erhältlich.
Dr. Christian Alexander Bauer ist Inhaber der Münchner Rechtsanwaltskanzlei music & law, die sich auf die rechtliche Beratung der Musikbranche spezialisiert hat. Von der umfassenden Prüfung neuer Musik-Verwertungsmodelle in Zeiten des Web 2.0 über die professionelle Ausgestaltung anspruchsvoller Branchenverträge bis hin zur zuverlässigen Prozessvertretung berät die Kanzlei in allen Fragen, die aus guter Musik ein erfolgreiches Business machen.
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