Kündigung wegen häufiger Erkrankungen - muss die Kündigung begründet werden?
13.04.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Kündigt der Arbeitgeber wegen einer lang andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers oder wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers, können die Erkrankungen einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellen. Ob eine solche Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers wirksam ist, wird von den Arbeitsgerichten nur dann überprüft, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Wird diese Frist versäumt, ist in der Regel nichts mehr wirksam zu unternehmen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen.
Keine Notwendigkeit einer Begründung der Kündigung im Kündigungsschreiben.
Für die Wirksamkeit der Kündigung ist nicht entscheidend, dass die Kündigung begründet wird. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund Krankheit also regelmäßig nicht im Kündigungsschreiben angeben. Dies kann nur ausnahmsweise zum Beispiel aufgrund tarifvertraglicher Anforderungen anders sein.
Begründung in Ausnahmefällen notwendig.
Eine Begründung der Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Dies kann der Fall sein, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass eine Kündigung zu begründen ist. Solche Regelungen finden sich manchmal auch in Tarifverträgen. Insgesamt sind sie aber eher selten.
Warum müssen Sie bei Erhalt einer Kündigung schnell sein. Die meisten Arbeitnehmer kennen die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Viele wissen allerdings nicht, dass eine Kündigung unter Umständen auch zurückgewiesen werden kann. Dies kann nur unverzüglich (innerhalb weniger Tage nach Erhalt) geschehen.
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12.4.2017
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