Reform des Insolvenzanfechtungsrechts
21.04.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Mit der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts sollen die Rechte der Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners gestärkt und für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden.
Das Insolvenzanfechtungsrecht gibt dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Zahlungen des Insolvenzschuldners aus der Zeit vor der Insolvenz zurückzufordern. Das hat bei den Zahlungsempfängern für Rechtsunsicherheit und teilweise unverhältnismäßige Belastungen gesorgt. Mit der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts soll die Stellung der Gläubiger verbessert und für eine größere Rechtssicherheit gesorgt werden.
Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sorgte dafür, dass viele Gläubiger, die noch vor der Insolvenz eines Geschäftspartners Zahlungen erhalten haben, verunsichert waren. Denn diese mussten zum Teil schon damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter die Zahlungen zurückfordert, wenn sie dem Schuldner beispielsweise noch Ratenzahlungen ermöglicht haben. Dies wurde als Hinweis gewertet, dass sie von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners wussten und trotzdem noch Gelder angenommen haben, die der Insolvenzverwalter dann zurückfordert.
Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts soll hier für einen besseren Schutz der Gläubiger sorgen. Die Vermutung, dass der Gläubiger bei der Gewährung von Zahlungserleichterungen Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit hatte, wurden nun umgedreht. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass der Gläubiger eben keine Kenntnis hatte. Diese Vermutung muss dann durch den Insolvenzverwalter widerlegt werden. Die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter soll nur noch dann möglich sein, wenn der Gläubiger wusste, dass der Schuldner definitiv zahlungsunfähig ist.
Zudem wurde auch die Anfechtungsfrist verkürzt. Wurde einem Gläubiger die Sicherung oder Befriedigung gewährt, beträgt die Anfechtungsfrist nur noch vier und nicht mehr zehn Jahre.
Darüber hinaus verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die Vorsatzanfechtung bei Bargeschäften. Die Vorsatzanfechtung soll nur noch dann möglich sein, wenn dem Gläubiger bekannt ist, dass der Schuldner unlauter handelt. Zinsen sollen zudem erst dann anfallen, wenn der Anfechtungsgegner sich im Zahlungsverzug befindet und nicht schon zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung.
Auch mit der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts werden nicht alle Rechtsunsicherheiten beseitigt sein. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können im Insolvenzfall sowohl die Schuldner als auch die Gläubiger beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/restrukturierung-insolvenz.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/restrukturierung-insolvenz.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
30.01.2025 | ARAG SE
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
28.01.2025 | GRIN Publishing GmbH
Frieden geplant, Konflikte geerntet: Ein historischer Blick
Frieden geplant, Konflikte geerntet: Ein historischer Blick