Pressemitteilung von Michael Rainer

EEH MS Anke: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet


Politik, Recht & Gesellschaft

Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die Anleger am Schiffsfonds EEH MS Anke beteiligen. Ihr Geld könnte nach der Insolvenz der Schiffsgesellschaft verloren sein.

Das Amtsgericht Tostedt hat am 10. April 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Anke GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 22 IN 67/17). Das EEH Elbe Emissionshaus hatte den Schiffsfonds erst im September 2009 zur Beteiligung angeboten. Für die Anleger stand die Beteiligung allerdings unter keinem guten Stern. Nach nur wenigen Monaten wurde der Chartervertrag durch den Charterer wieder gekündigt und der Schiffsfonds musste sich in einem schwierigen Marktumfeld bewähren. Denn in Folge der Finanzkrise 2008 war die Nachfrage zurückgegangen und die erforderlichen Charterraten ließen sich für viele Schiffsfonds nicht mehr realisieren. Für die Anleger bedeutete dies in der Konsequenz oftmals hohe finanzielle Verluste. Diese können nun auch den Anlegern des EEH Schiffsfonds MS Anke drohen.

Allerdings müssen die Anleger nicht zwangsläufig auf den Verlusten sitzenbleiben. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt, dass in vielen Fällen gute Aussichten bestehen, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.

Grundlage für Schadensersatzforderungen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Über die Risiken ihrer Geldanlage hätten sie in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage.

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Aufklärung über die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig ausgeblieben ist oder nur unzureichend erfolgte. Vielfach wurden Beteiligungen an Schiffsfonds sogar als Baustein für die Altersvorsorge angepriesen, obwohl Schiffsfonds spekulativ und damit nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Außerdem hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Provisionen aufklären müssen. Geschädigte Anleger des EEH Schiffsfonds MS Anke können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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