Signa 05 / HGA Luxemburg: Trübe Aussichten für die Anleger
02.05.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg drohen Verluste. Sie sollen bis zum 17. Mai über ein Finanzierungskonzept zur Rettung des angeschlagenen Fonds abstimmen.
Der Fonds wurde im Oktober 2007 aufgelegt und beteiligte sich an dem Ikaros Business Center Luxemburg. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt rund 181,5 Millionen Euro. Anleger, die sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro beteiligen konnten, steuerten rund 81,5 Millionen Euro zu der Summe bei. Die restlichen rund 100 Millionen Euro wurden über Fremddarlehen finanziert. Allerdings lief die Finanzierung im Februar 2017 aus. Zwar konnte noch eine kurzfristige Verlängerung bis August 2017 mit der finanzierenden Bank erreicht werden, doch danach wird es eng. Zwei mögliche Kreditgeber stehen zwar für eine Anschlussfinanzierung bereit. Dafür stellen sie aber Bedingungen.
Ursprünglich können die Gesellschafter ihre Beteiligung erstmals Ende 2018 kündigen. Diese Frist soll nun aber bis 2022 verlängert werden. Zudem soll die Fondsgesellschaft als Sicherheit einen weiteren Kredit über fünf Millionen Euro aufnehmen. Über dieses Konzept sollen die Anleger bis zum 17. Mai abstimmen.
Nach Ansicht der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte tritt nun ein schwerer Fehler in der Konzeption des Fonds offen zu Tage. Denn die Finanzierung läuft zwei bzw. vier Jahre früher aus als die bestehenden Mietverträge. Das bringt die Fondsgesellschaft in eine schwierige Verhandlungsposition. Sollte dem Konzept die Zustimmung verweigert werden, müsste die Fondsimmobilie wahrscheinlich verkauft werden. Da die Mietverträge aber nur noch bis 2019 bzw. 2021 laufen, dürfte es schwierig sein, einen adäquaten Preis zu erzielen. Zumal nach einem Gutachten der Wert der Immobilie nur noch bei rund 143 Millionen Euro liegt und damit ca. 20 Millionen Euro unter dem damaligen Kaufpreis. Im schlimmsten Fall könnte sogar die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihnen finanzielle Verluste drohen.
Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen können diese Verluste möglichweise abgewehrt werden. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Allerdings haben die Anleger auch hier nicht mehr viel Zeit. Aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist können Ansprüche ab Oktober 2017 bereits verjähren.
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