Pressemitteilung von Michael Rainer

Keine Löschung einer GmbH bei Bankguthaben


30.08.2011 / ID: 26011
Politik, Recht & Gesellschaft

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Seine Überzeugung von der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft kann das Gericht nicht etwa auf unterlassene Darlegung des Geschäftsführers stützen. Vielmehr muss diese Überzeugung auf ausreichender Ermittlung des Registergerichts und positiver Feststellung im Einzelfall beruhen.

Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist der Moment der Löschungsandrohung. Vermögenslosigkeit ist gegeben, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschaft in Betracht kommen. Auch wenn sie nur ein verschwindend geringes Vermögen besitzt, darf eine Gesellschaft nicht gelöscht werden. So haben die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Urteil entschieden, dass ein Guthaben von mehr als 3.000 EUR auf dem Konto der Gesellschaft Vermögen darstellt.

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