Ankauf weiterer Steuer-CDs möglich - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
05.05.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung haben dem Fiskus seit 2010 bundesweit rund sechs Milliarden Euro in die Kassen gespült. Für Steuersünder bleibt die Selbstanzeige der einzige Ausweg.
Die Zahl der Selbstanzeigen ist in den vergangenen Monaten zwar spürbar zurückgegangen. Steuersünder dürfen sich aber keinesfalls in Sicherheit wiegen. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung wird grenzüberschreitend fortgesetzt. Nach dem Verdacht, dass ein Schweizer Agent deutsche Steuerfahnder ausspioniert haben soll, kündigte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans gegenüber der Rheinischen Post bereits an, dass sich die Landesregierung nicht einschüchtern lasse und auch der Ankauf weiterer Steuer-CDs im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht ausgeschlossen sei.
Zudem müssen Steuersünder auch durch den automatischen Austausch von Finanzdaten befürchten, dass ihr Schwarzgeld auf Auslandskonten von den Finanzbehörden entdeckt wird. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung auffliegt und dann drastische Strafen drohen können, steigt dadurch weiter an. Der einzige Ausweg um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Die ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann.
Ohne kompetente Unterstützung ist die Selbstanzeige für den Laien daher kaum zu bewältigen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige misslingt. Denn die komplexen Vorgänge können auf diese Weise nicht erfasst werden. Eine Selbstanzeige muss immer eine Maßanfertigung sein. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige scheitert und weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Die Selbstanzeige kann sich dann nur noch strafmildernd auswirken.
Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Jeder Fall von Steuerhinterziehung liegt anders und die jeweiligen individuellen Umstände müssen in der Selbstanzeige berücksichtigt werden. Die Selbstanzeige gibt es nicht von der Stange, sondern muss auf die spezifischen Gegebenheiten zugeschnitten sein. Nur dann kann sie auch gelingen und strafbefreiend wirken.
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GRP Rainer Rechtsanwälte
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