Pressemitteilung von Michael Rainer

EEH MS Amavisti im Insolvenzverfahren


Politik, Recht & Gesellschaft

Die Pleitewelle bei EEH-Schiffsfonds reißt nicht ab. Nun hat es den Fonds EEH MS Amavisti erwischt. Das Amtsgericht Bremen hat am 16. Mai 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 500 IN 8/17).

Nachdem bereits im April die vorläufigen Insolvenzverfahren über die vom Elbe Emissionshaus EEH aufgelegten Schiffsfonds HR Vera, HR Simone und MS Anke eröffnet wurden, hat das AG Bremen nun auch das Insolvenzverfahren über die MS "Amavisti" GmbH & Co. KG eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet. Die Anleger der betroffenen Schiffsfonds müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Das Elbe Emissionshaus legte den Schiffsfonds EEH MS Amavisti im Jahr 2008 auf. Der Mehrzweckfrachter war auch unter den Namen MS Janne Scan bzw. BBC Tahiti unterwegs. Die Folgen der Finanzkrise 2008 machten sich auch bei diesem Schiffsfonds bemerkbar und die erforderlichen Charterraten konnten nicht erreicht werden. Wie bei vielen anderen Schiffsfonds zuvor blieb am Ende offenbar nur noch der Gang zum Insolvenzgericht. Angesichts dieser Entwicklung und der drohenden finanziellen Verluste können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen vertreten kann.

Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt, dass gerade bei Schiffsfonds häufig gute Aussichten bestehen, Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Dazu gehört u.a., dass ihnen die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds umfassend dargelegt werden. Zu den Risiken gehören beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und natürlich auch die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber nur unzureichend dargestellt. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Beteiligungen an Schiffsfonds sogar als geeigneter Baustein für die Altersvorsorge angepriesen. Im Falle einer solchen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

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