Fristlose Kündigung, weil man über seinen Gesundheitszustand schweigt am Arbeitsplatz?
08.06.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Darf der Arbeitnehmer eine Diagnose des Betriebsarztes verschweigen gegenüber seinem Arbeitgeber? Nicht, wenn der Arzt einem erklärt, dass man im Job nicht mehr tätig sein darf wegen gesundheitlicher Bedenken! Wer seinen Arbeitgeber darüber nicht aufklärt, riskiert die fristlose Kündigung.
So wie ein Fernfahrer von Gefahrengut, bei dem es "befristete gesundheitliche Bedenken" gab gegen seine weitere Tätigkeit im Job. Diese Info des Betriebsarztes leitete er nicht weiter an seinen Chef, der ihn dafür fristlos kündigte, als das herauskam.
Das Landesarbeitsgericht Köln fand, dass der Arbeitgeber das durfte (Aachener Zeitung vom 08.05.2017): Wenn man seinem Arbeitgeber solche Bedenken verheimlicht, verstößt man erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Nachvollziehbar: Wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist und bei der Arbeit deshalb Fehler machen kann, dann riskiert man es, dem Arbeitgeber extrem zu schaden. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der Chef nichts vom Ergebnis der Untersuchung erfahren hätte, wenn der Fernfahrer sich trotzdem auf den Weg gemacht und einen Unfall verursacht hätte mit dem Gefahrengut.
Dass es der Betriebsarzt war, der die Info weitergab, und dass er damit vielleicht seine Schweigepflicht verletzt hat gegenüber dem Fernfahrer, das war für die Entscheidung der Richter unerheblich.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer:
Gehen Sie davon aus, dass der Betriebsarzt gesundheitliche Bedenken dem Chef mitteilt, gehen Sie durchaus in die Offensive: seien Sie ehrlich zu Ihrem Arbeitgeber! Wenn er Ihnen wegen befristeter gesundheitlicher Bedenken kündigt, haben Sie meistens deutlich bessere Karten vor dem Arbeitsgericht, als wenn Sie es verschweigen und damit Ihren Arbeitgeber und andere gefährden.
Der erste Fall ist eine Kündigung wegen Krankheit, Arbeitgeber machen bei solchen Kündigungen erfahrungsgemäß viele Fehler: Meistens enden solche Verfahren mit einer satten Abfindung für den Arbeitnehmer. Wenn man Sie dagegen wegen eines schweren Pflichtverstoßes kündigt, dann ist die Aussicht auf eine hohe Abfindung meistens deutlich geringer.
Ganz wichtig: Holen Sie sich Rat, bevor Sie Ihrem Arbeitgeber sagen, dass Sie gesundheitlich eingeschränkt sind! Es kann nämlich sein, dass Sie deswegen die personenbedingte Kündigung kassieren, und darauf sollten Sie gut vorbereitet sein: Mit entsprechendem Vorwissen können Sie Fehler vermeiden und den Weg ebnen zu einer hohen Abfindung.
Wollen Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren? Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwaltskanzlei, als Experte für Kündigungsschutzklagen bewerte ich Ihre Kündigung und die Aussichten einer Klage vor dem Arbeitsgericht; sprechen wir auch über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung! Die telefonische Ersteinschätzung zur Kündigung und Abfindung ist kostenlos.
Über 18 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
http://www.fernsehanwalt.com : Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
http://www.arbeitsrechtler-in.de : Alles zum Arbeitsrecht
Kündigung Verschweigen Gesundheitszustand Arzt Arbeitnehmer Arbeitgeber Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Bredereck Berlin Essen Abfindung
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Marokko: Spektakuläre Festnahme einer mit Daech verbundenen Terrorgruppe
Marokko: Spektakuläre Festnahme einer mit Daech verbundenen Terrorgruppe
27.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Marokko: Mehr als 78.600 irreguläre Auswanderungsversuche im Jahr 2024 gescheitert
Marokko: Mehr als 78.600 irreguläre Auswanderungsversuche im Jahr 2024 gescheitert
24.01.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Anspruch auf tarifliche Feiertagszuschläge bei Schulungen und Dienstreisen in einem anderen Bundesland
Anspruch auf tarifliche Feiertagszuschläge bei Schulungen und Dienstreisen in einem anderen Bundesland
24.01.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
ArbG Hamburg - Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz
ArbG Hamburg - Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz
24.01.2025 | Windirsch, Britschgi & Wilden
Bundesarbeitsgericht - Keine Grenze der Erreichbarkeit in der Freizeit?
Bundesarbeitsgericht - Keine Grenze der Erreichbarkeit in der Freizeit?