Insolvenzverfahren Lombard Classic 3 KG eröffnet
04.07.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Jetzt ist es soweit: Mit Beschluss vom 01.07.2017 hat das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG eröffnet (13 IN 379/17). Damit ist für viele betroffene Anleger der "Lombardium-Gruppe" nunmehr zur Gewissheit geworden, dass ihre Kapitalanlage größtenteils verloren sein wird. Was haben betroffene Anleger aktuell zu beachten?
Erläuterung vom Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl betroffener Anleger vertritt und im vorläufigen Gläubigerausschuss der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG sitzt.
"Zunächst einmal sind durch die Eröffnungen des Insolvenzverfahrens die stillen Gesellschaftsverhältnisse der Anleger mit der Lombard Classic 3 KG zwingend beendet. Die Anleger haben also nach der Insolvenzeröffnung einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage, zu dessen Anmeldung sie voraussichtlich vom Amtsgericht Chemnitz im Insolvenzverfahren auch aufgefordert werden. Offen bleibt allerdings, ob die Anleger als sogenannte erstrangige Gläubiger im Sinne des § 38 InsO Berücksichtigung finden werden oder aber wegen der vertraglich vereinbarten Nachrangklausel nur als Nachranggläubiger gemäß § 39 InsO. Denn in den Gesellschaftsverträgen der Lombard Classic 3 KG war zwar eine Verlustbeteiligung der Anleger vertraglich ausgeschlossen, dafür aber sollte der Rückzahlungsanspruch nach Vertragsschluss nur nachrangig zu erfüllen sein. Im Falle einer Nachrangigkeit dürften die Anleger im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen", meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Besteht Erfolg auf Schadensersatzansprüche für betroffene Lombard Classic 3 KG Anleger?
Rechtsanwalt Röhlke weist darauf hin, dass die von ihm vertretenen Mandanten im vorangegangenen Insolvenzverfahren der "Lombard Classic 2", also der Ersten Oderfelder KG, ihre Forderungen auf den Gesichtspunkt des Schadensersatzes gestützt haben. Nach Meinungen vieler Insolvenzverwalter sind derartige schadensersatzrechtlich begründete Insolvenzforderungen in jedem Falle erstrangig und nicht nur nachrangig zu erfüllen. "Die Schadensersatzansprüche lassen sich im Regelfalle durch eine fehlerhafte Aufklärung der eingesetzten Kapitalanlageberater begründen, die in unzutreffender Weise die Lombardium-Anlagen als festgeldähnlich dargestellt haben. Aber auch mit vorhandenen Fehlern des Emissionsprospektes, der auf personelle Verflechtungen innerhalb der Lombardium-Gruppe nicht hingewiesen hat, besteht die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus stellen sich allerdings noch eine Fülle weiterer Probleme", so Rechtsanwalt Röhlke.
Verträge der Lombard Classic 3 KG: partiarische Darlehen anstatt atypisch stille Beteiligung
Ein Problem könnte die Ansicht des Landgerichts Chemnitz zum Charakter der Verträge mit der Lombard Classic 3 KG insgesamt darstellen. Nach Ansicht des Gerichtes handelt es sich nämlich nicht um atypisch stille Beteiligungsverhältnisse, sondern um partiarische Darlehen. Nach Urteilen des Landgerichts sei bei diesem Darlehen dann auch die Nachrangklausel nicht einschlägig, was grundsätzlich für den Anleger günstig ist: Das würde bedeuten, er kann seine Forderung anmelden. Nach hiesiger Kenntnis ist allerdings ein Berufungsverfahren über die Chemnitzer Rechtsprechung anhängig vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden.
Auswirkung und Möglichkeit für Widerruf der Beteiligungsverhältnisse
"Ein weiterer Ansatzpunkt, um in jedem Falle gleichrangige oder erstrangige Forderungen anmelden zu können, besteht möglicherweise in einem heute noch zu erklärenden Widerruf des Beteiligungsverhältnisses. Ob ein Widerruf möglich ist und welche Auswirkungen er haben wird, lässt sich allerdings nur im Einzelfalle klären", meint der Jurist Christian-H. Röhlke.
Ein Widerruf eines stillen Gesellschaftsverhältnisses nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte oder Fernabsatzgeschäfte erscheint hier durchaus möglich, da die Widerrufsbelehrung der Lombard Classic 3 KG in Teilen als nicht gesetzmäßig erscheint, so der Jurist. Rechtsfolge eines erklärten Widerrufes ist allerdings im Regelfalle die Rückabwicklung des Vertrages nach den vertraglichen Regelungen. Diese allerdings sehen gerade die Nachrangigkeit der Rückzahlungsverpflichtung vor. Ob diese Nachrangigkeit allerdings auch eine Rückabwicklungsverpflichtung nach erfolgtem Widerruf verfasst, erscheint Röhlke zumindest fragwürdig.
Fazit: Betroffene Anleger der "Lombardium-Gruppe" müssen mit geringer Quote rechnen - Inanspruchnahme der Kapitalanlagenberater und Vermittler?
"Eines aber muss jedem Anleger klar sein: Im Rahmen der Insolvenz dürfte eine allenfalls geringe Quote an die Anleger auszuzahlen sein. Eine vollständige Kompensation der eingetretenen Schäden wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht zu erzielen sein. Nach bisherigem Erkenntnisstand wird dies nur über eine Inanspruchnahme der Kapitalanlageberater und Vermittler zu erzielen sein. Hierfür ist kompetenter anwaltlicher Rat unabdingbar", meint der erfahrene Rechtsanwalt.
Lombardium Anleger Röhlke Insolvenz Rückzahlung Schadensersatz Widerruf Gläubiger Vermittler Darlehen Quote Anmeldung atypisch stille Beteiligung Lombardium-Gruppe Hamburg
http://www.kanzlei-roehlke.de
Röhlke Rechtsanwälte
Kastanienallee 1 10435 Berlin
Pressekontakt
http://www.kanzlei-roehlke.de
Röhlke Rechtsanwälte
Kastanienallee 1 10435 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Christian-H. Röhlke
27.07.2019 | Christian-H. Röhlke
Erbschleicher: was, wenn Oma das Familienvermögen neu verteilt?
Erbschleicher: was, wenn Oma das Familienvermögen neu verteilt?
24.07.2019 | Christian-H. Röhlke
Lombardium-Skandal: unbeteiligte LC2 Anleger werden zur Zahlung aufgefordert
Lombardium-Skandal: unbeteiligte LC2 Anleger werden zur Zahlung aufgefordert
25.07.2018 | Christian-H. Röhlke
BWF-Gold-Skandal: Klagen gegen Rechtsanwalt S. auch vor OLG Köln abgewiesen
BWF-Gold-Skandal: Klagen gegen Rechtsanwalt S. auch vor OLG Köln abgewiesen
30.04.2018 | Christian-H. Röhlke
Ausgedieselt ab Mai: Hamburg macht Ernst
Ausgedieselt ab Mai: Hamburg macht Ernst
16.03.2018 | Christian-H. Röhlke
Fahrverbot für Stinker - ausgedieselt und was nun?
Fahrverbot für Stinker - ausgedieselt und was nun?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.01.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Anspruch auf tarifliche Feiertagszuschläge bei Schulungen und Dienstreisen in einem anderen Bundesland
Anspruch auf tarifliche Feiertagszuschläge bei Schulungen und Dienstreisen in einem anderen Bundesland
24.01.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
ArbG Hamburg - Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz
ArbG Hamburg - Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz
24.01.2025 | Windirsch, Britschgi & Wilden
Bundesarbeitsgericht - Keine Grenze der Erreichbarkeit in der Freizeit?
Bundesarbeitsgericht - Keine Grenze der Erreichbarkeit in der Freizeit?
24.01.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
LAG München - Initiativrecht des Betriebsrates beim "Wie" der Arbeitszeiterfassung?
LAG München - Initiativrecht des Betriebsrates beim "Wie" der Arbeitszeiterfassung?
24.01.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten warnen: E-Patientenakte offen für Polizeibehörden
Psychotherapeuten warnen: E-Patientenakte offen für Polizeibehörden