Verbrauchern droht Rechtsbeschneidung
24.08.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Bundesgerichtshof (BGH) fällt am 8. November 2017 ein Urteil darüber, ob Verbraucher weiterhin Matratzen umtauschen können, wenn sie vorab in einer Schutzfolie waren und diese entfernt wurde. Garantierte Einhaltung der Härtegradnorm schafft Abhilfe.
Berlin, August 2017. Laut deutschem Recht haben Verbraucher die Möglichkeit, Verträge innerhalb bestimmter Fristen zu widerrufen. Für manche Fälle ist dieses Recht aber ausgeschlossen. Zum Beispiel, wenn die Versiegelung von Hygieneartikeln nach der Lieferung entfernt wurde. Was für Zahnbürsten, Bademode und Unterwäsche gilt, tut dies auch für Matratzen. Zumindest noch. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) fällt am 8. November ein Urteil darüber, ob Matratzen weiterhin als Hygieneartikel gelten, wenn sich diese in einer Schutzfolie befinden.
Weiterhin 100 Tage Rückgabe-Recht
Adam Szpyt, Gründer und Geschäftsführer von bett1.de: "Wie das Urteil des BGH auch ausfallen mag, wir bieten unseren Kunden weiterhin Probeschlafen über das übliche Umtauschrecht von 14 Tagen hinaus für 100 Tage. Und zwar ohne Schutzfolie. Zudem garantieren wir retournierte Matratzen stets zu recyceln statt diese erneut zu verkaufen. Denn wir garantieren Premiumqualität."
Er könne verstehen, warum viele Verbraucher ihre Matratzen umtauschen wollen. Mangelhafte Qualität, Preiswucher und Verwirrung brachten ihn selbst dazu, 2004 mit bett1.de seinen eigenen Matratzenhandel zu gründen und ins Netz zu stellen, um fortan eigene qualitativ überzeugende Matratzen zu verkaufen.
Härtegradabweichungen eines der häufigsten Missverständnisse beim Matratzenkauf
Eines der häufigsten Missverständnisse beim Matratzenkauf besteht Szpyt zufolge rund um den Härtegrad. Es existiert zwar eine DIN-Norm für die Matratzenhärte, doch nicht einmal ein Viertel aller Hersteller richten sich bei der Kennzeichnung nach dieser. "Da rund 75 Prozent aller ausgelieferten Matratzen von dem angegebenen Härtegrad abweichen, sollte man den Verbrauchern zumindest das Recht einräumen, die falsch ausgewiesene Ware nach dem Test umzutauschen.", argumentiert Adam Szpyt. Die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratzen von bett1.de hingegen bieten exakte Härtegrade nach der DIN EN 1957.
Auf Basis seiner garantierten Einhaltung der Härtegradnorm sowie seiner sehr hohen Qualität, die auch Stiftung Warentest mit der Note "1,8" belegt, gelingt es bett1.de die Verwirrung und die Umtauschrate entsprechend minimal zu halten.
Über die Gründung von bett1.de
Am Anfang ist da eine leere Wohnung. Adam Szpyt hat sein Studium beendet. Zeit für ordentliche Möbel. Eine neue Matratze soll es zunächst sein. Markenware. Gerne teuer. Und bitte komfortabel. Das klingt machbar. Doch Adam Szpyt landet in einem Dschungel aus Taschenfederkern und NASA-Schaum. Jeder Fachverkäufer erzählt ihm etwas Anderes. Die Preise: sprunghaft, wirr, durch Material und Fertigung unmöglich zu erklären. In Test-Magazinen fallen Markenmatratzen reihenweise durch. Adam Szpyt fühlt sich allein gelassen. Er beschließt, den Matratzenmarkt aufzuräumen. Und zwar gründlich.
Der Weg führt Adam Szpyt ins Netz. 2004 gründet er bett1.de, den ersten Bettenhandel mit Direktvertrieb übers Internet. Und hat aus dem Stand Erfolg. Die Hersteller akzeptieren den neuen Vertriebsweg, die Verbraucher nehmen das preisgünstige Angebot an. Doch schon nach kurzer Zeit gibt es Probleme. Erste Matratzenhersteller klopfen bei Adam Szpyt an, ungefragt. Ihre Forderung: Adam Szpyt möge die Verkaufspreise erhöhen. Der junge Gründer weigert sich - und erhält daraufhin seine Ware verschmutzt, verspätet oder überhaupt nicht mehr.
Adam Szpyt beginnt, die dubiosen Mechanismen des Matratzenmarktes zu durchschauen - eines Marktes praktisch ohne Wettbewerb, regiert von den ungeschriebenen Gesetzen der Kartelle. Gesetze, gegen die Adam Szpyt verstößt, sobald er Matratzen zu einem fair kalkulierten Preis anbietet. Er macht es trotzdem. Oder, zugegeben: gerade deswegen. Das macht Adam Szpyt zur Konkurrenz von Einkaufsverbänden und Händlern. Die bedrohen den Quertreiber mit dem Ausschluss aus der Lieferkette.
Doch Adam Szpyt kapituliert nicht. Um weiterhin beliefert zu werden, gründet er eine Firma nach der anderen. Vom Grundsatz eines freien marktwirtschaftlichen Handels rückt Adam Szpyt nie ab. Als die Händler ihre Lieferungen komplett einstellen, erhebt er Beschwerde beim Kartellamt - erfolgreich. Das Amt belegt mehrere Matratzenhersteller wegen illegaler Preisabsprachen mit Strafen in Höhe von über 27 Millionen Euro.
Für bett1.de Bußgeldbescheide mit Signalwirkung. Adam Szpyt beschließt, künftig nur noch eine einzige Matratze anzubieten: die von ihm selbst entwickelte BODYGUARD®. Die Hauptgrößen der Anti-Kartell-Matratze ist durch das vollständige Fehlen von Preisabsprachen bereits für 199,- Euro zu haben. Die BODYGUARD® ist aber nicht nur günstiger als die Konkurrenz. Er ist auch besser. Das bestätigt im Juli 2015 die Stiftung Warentest. In einem großangelegten Vergleichstest unter Markenmatratzen erzielt BODYGUARD® als "beste jemals getestete Matratze" das mit Abstand beste Ergebnis von "1,8". Und dieser Erfolg wurde in Nachtests überragend bestätigt. BODYGUARD® ist und bleibt der unangefochtene Spitzenreiter - auch im September 2016.
Mittlerweile vertreibt Adam Szpyt auch weitere Artikel für gesundes Schlafen.
https://www.bett1.de
bett1.de GmbH
Tauentzienstr. 12 10789 Berlin
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