BAG: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
30.08.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein Griff in die Intimsphäre eines Arbeitskollegen kann die fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn die Handlung nicht sexuell motiviert ist. Das hat das BAG entschieden (Az.: 2 AZR 302/16).
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein Arbeitsverhältnis auch außerordentlich fristlos gekündigt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Ein solch wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist auch die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, selbst wenn die Handlung nicht sexuell motiviert ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29. Juni 2017 festgestellt (Az.: 2 AZR 302/16).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Arbeiter einem Kollegen von einer Leiharbeitsfirma schmerzhaft von hinten zwischen die Beine gepackt und anschließend Bemerkungen gemacht. Unter Einbeziehung des Betriebsrats sprach der Arbeitgeber daraufhin die fristlose Kündigung und hilfsweise die ordentliche Kündigung aus. Die Kündigungsschutzklage des Arbeiters hatte am Landesarbeitsgericht Erfolg, das BAG als höchste Instanz sah die Sache jedoch anders. Die Erfurter Richter erklärten, dass die absichtliche Berührung der Intimsphäre eines Kollegen immer eine sexuelle Belästigung sei. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Handlung sexuell motiviert gewesen ist. Denn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sei häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger von sexueller Lust bestimmt. Die Kündigung sei in solchen Fällen gerechtfertigt, so das BAG.
Das Landesarbeitsgericht muss nun erneut entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist. Unter Berücksichtigung aller für den Einzelfall relevanten Umstände muss es klären, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wenigstens bis zum ordentlichen Kündigungstermin zugemutet werden kann. Möglich ist auch, dass eine Anmahnung ausgereicht hätte, um das Verhalten des Arbeitnehmers zu steuern, sodass er künftig nicht mehr gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der die Arbeitsgerichte die Interessen der Parteien abwägen müssen. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, sich bei der außerordentlichen Kündigung genau vorzubereiten. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Arbeitgeber in Fragen rund um die Kündigung und anderen rechtlichen Themen.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.01.2025 | SoulMediation
Das Must Have für unsere gute Zukunft: Diversität
Das Must Have für unsere gute Zukunft: Diversität
23.01.2025 | Bund-Verlag GmbH
Startschuss für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2025
Startschuss für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2025
23.01.2025 | ARAG SE
Scraping: Von unsichtbaren Schäden und enormen Folgen
Scraping: Von unsichtbaren Schäden und enormen Folgen
22.01.2025 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
Neues (Althergebrachtes) vom Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow: Urteil vom Amtsgericht Pankow.
Neues (Althergebrachtes) vom Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow: Urteil vom Amtsgericht Pankow.
22.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...