BGH zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
06.09.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Wer eine Marke anmeldet, muss darauf achten, dass nicht die Rechte einer bereits bestehenden Marke verletzt werden oder eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken besteht.
Marken haben für Unternehmen eine große Bedeutung. Sie erhöhen den Wiedererkennungswert für die Verbraucher und tragen zur Kundenbindung bei. Werden die Rechte einer bestehenden Marke verletzt, können scharfe Sanktionen drohen. Mit Urteil vom 2. März 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass es für die Beurteilung, ob eine Wortmarke oder deren Bestandteile die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, nicht darauf ankommt, welche Bedeutung der Markeninhaber der Wortmarke beimessen will. Vielmehr sei die Sicht des angesprochenen Verkehrs maßgeblich (Az.: I ZR 30/16), führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.
Ausnahmsweise könne eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der verwendeten Zeichen verneint werden, wenn ohne weiteres ein eindeutig abweichender Begriffsinhalt der Zeichen erkannt werden kann. Ein Sinngehalt, der sich erst nach analytischer Betrachtung ergibt, reiche dafür allerdings nicht aus, stellte der BGH klar.
Der Bundesgerichtshof hatte im Markenrechtsstreit zweier Apotheken zu unterscheiden. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke, die u.a. den Teil "Medicon" enthält und einer entsprechenden Wort-Bild-Marke. Die Beklagte benutzte eine ähnliche Bezeichnung, bei der lediglich das "n" fehlte. Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer lizensierten Marke.
Die Klage scheiterte in den Vorinstanzen. Das OLG Hamm ging davon aus, dass zwischen den Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe. Der BGH sah dies jedoch anders.
Das OLG habe angenommen, dass die Klagemarke nur eine sehr geringe und weit unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft habe. Sie bestehe aus einer Aneinanderreihung von beschreibenden und nicht kennzeichnungskräftigen Worten, deren Inhalt sich dem Verkehr zwanglos und ohne analysierende Betrachtung erschließe. Bei der Bestimmung der Kennzeichnungskraft einer Marke sei allerdings auf den Gesamteindruck des Zeichens abzustellen, so der BGH. Maßgeblich sei dabei die Sicht des angesprochenen Verkehrs und nicht die des Markeninhabers. Und der Verkehr neige im Allgemeinen nicht zu einer zergliedernden und analysierenden Betrachtung eines Zeichens. Eine Zeichenähnlichkeit könne daher nicht verneint werden.
Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen in allen Fragen des Markenrechts beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.01.2025 | SoulMediation
Das Must Have für unsere gute Zukunft: Diversität
Das Must Have für unsere gute Zukunft: Diversität
23.01.2025 | Bund-Verlag GmbH
Startschuss für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2025
Startschuss für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2025
23.01.2025 | ARAG SE
Scraping: Von unsichtbaren Schäden und enormen Folgen
Scraping: Von unsichtbaren Schäden und enormen Folgen
22.01.2025 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
Neues (Althergebrachtes) vom Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow: Urteil vom Amtsgericht Pankow.
Neues (Althergebrachtes) vom Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow: Urteil vom Amtsgericht Pankow.
22.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...