Rickmers Insolvenz - Forderungen bis 5. Oktober anmelden
13.09.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Mit der Rickmers-Gruppe geht es weiter. Für den Kernbereich Schiffsmanagement wurde ein Käufer gefunden. Fast zeitgleich hat das AG Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67g IN 173/17).
Wie die Rickmers Gruppe am 7. September mitteilte, wurden die weltweiten Schiffsmanagement-Aktivitäten und damit der Kernbereich des Geschäfts an ein Konsortium aus Käufern veräußert. Damit konnte eine Fortführungslösung realisiert werden. Die Kartellbehörden und die Gläubigerversammlung müssen dem Geschäft allerdings noch zustimmen.
Anfang Juni hatte die Rickmers Holding Insolvenzantrag gestellt. Am 5. September 2017 hat das Amtsgericht Hamburg nun das Insolvenzverfahren eröffnet, das weiter in Eigenverwaltung durchgeführt werden soll. Gläubiger können ihre Forderungen beim Sachwalter bis zum 5. Oktober 2017 anmelden. Der Berichtstermin ist am 10. Oktober 2017. Dabei stehen für die Gläubiger wichtige Themen auf der Tagesordnung. Es geht z.B. um den Fortgang des Verfahrens aber auch um die Veräußerung des Unternehmens.
Die Gläubiger, dazu zählen auch die Anleger der 275 Millionen Euro schweren Rickmers-Anleihe, sollten in einem ersten Schritt ihre Forderungen nun beim Sachwalter anmelden. Allerdings sei nicht davon auszugehen, dass ihre Forderungen vollauf befriedigt werden können, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Mit welcher Quote die Gläubiger rechnen können, ist maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. Angesichts des Schuldenbergs müssen die Gläubiger trotz des Verkaufs des Schiffsmanagements-Bereichs mit finanziellen Verlusten rechnen.
Für die Anleihe-Anleger gibt es unabhängig vom Insolvenzverfahren aber noch eine weitere Option, um ihre Verluste zu minimieren. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Ansprüche auf Schadensersatz können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Anleger haben einen grundsätzlichen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch, dass sie über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden. Insbesondere muss den Anlegern ihr Totalverlust-Risiko verständlich dargelegt werden. Zumal nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 auch die Handelsschifffahrt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet und viele Schiffsfonds in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden mussten.
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