Apotheken dürfen keine Werbegeschenke bei preisgebundenen Arzneimitteln machen
14.09.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Apotheken dürfen ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Werbegeschenke machen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in zwei Urteilen vom 8. September 2017 entschieden.
In Deutschland sind es die Verbraucher gewöhnt, dass ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel in jeder Apotheke den gleichen Preis hat. Von dieser Arzneimittelpreisverordnung dürfen die deutschen Apotheken nicht abweichen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Apotheken dürfen den Kunden daher keine Preisnachlässe oder Rabatte bei verschreibungspflichtigen oder sonstigen preisgebundenen Arzneimitteln gewähren oder damit werben. Der einheitliche Abgabepreis darf auch nicht dadurch umgangen werden, indem die Kunden Gutscheine oder andere Sachwerte bei dem Erwerb der Medikamente erhalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit zwei Urteilen vom 8. September 2017 entschieden (Az.: 13 A 2979/15 und 13 A 3027/15).
Den Urteilen lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Zwei Apothekerinnen warben mit Gutscheinen, die bei der Abgabe eines Rezepts eingelöst werden konnten. Gegen Vorlage des Gutscheins erhielten die Kunden ein paar Kuschelsocken oder Geschenkpapier. Die zuständige Apothekenkammer sah darin einen Verstoß gegen die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und untersagte die Abgabe solcher Gutscheine. Die Klage der Apothekerinnen gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.
Durch die versprochenen Sachzuwendungen wie die Kuschelsocken oder das Geschenkpapier erscheine dem Verbraucher das Medikament in diesen Apotheken günstiger als in anderen. Dies sei ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung, da der Kunde durch die Einlösung des Gutscheins, eine Ware des täglichen Bedarfs erhalte. Unwesentlich sei, dass es sich nur um geringe Sachwerte handele. Denn die Preisbindung kenne keine Bagatellgrenze, so das OVG.
An der Preisbindung ändere auch ein Urteil des EuGH nichts, nachdem diese Preisbindungsvorschriften für ausländische Versandapotheken nicht gelten. Dieser Wettbewerbsvorteil der ausländischen Versandapotheken habe sich noch nicht gravierend zu Lasten der inländischen Apotheken ausgewirkt, erklärte das OVG.
Werbung ist für Apotheken oder andere Gesundheitseinrichtungen häufig ein schmaler Grat. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können scharf sanktioniert werden. Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können beraten und bei Verstößen die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen einleiten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.01.2025 | SoulMediation
Das Must Have für unsere gute Zukunft: Diversität
Das Must Have für unsere gute Zukunft: Diversität
23.01.2025 | Bund-Verlag GmbH
Startschuss für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2025
Startschuss für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2025
23.01.2025 | ARAG SE
Scraping: Von unsichtbaren Schäden und enormen Folgen
Scraping: Von unsichtbaren Schäden und enormen Folgen
22.01.2025 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
Neues (Althergebrachtes) vom Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow: Urteil vom Amtsgericht Pankow.
Neues (Althergebrachtes) vom Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow: Urteil vom Amtsgericht Pankow.
22.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...