GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Unternehmensnachfolge
15.09.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
In zahlreichen mittelständischen Unternehmen muss demnächst die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Dabei bieten sich verschiedene Optionen an, die Nachfolge zu gestalten.
Laut einer aktuellen Studie von KfW Research plant etwa jedes sechste mittelständische Unternehmen bis zum Jahr 2018 die Unternehmensnachfolge. Demnach wird in rund 620.000 Unternehmen ein geeigneter Nachfolger gesucht. Für viele Betriebe stellt der Wechsel an der Unternehmensspitze eine hohe Herausforderung dar. Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über die notwendige Erfahrung, die verschiedenen Optionen abzuwägen und eine geeignete Lösung für den Unternehmensübergang zu finden.
Der Generationswechsel steht auch in vielen Familienunternehmen in den kommenden Jahren an. Die Wunschlösung ist häufig, dass der Betrieb weiter im Familienbesitz bleibt und die nächste Generation das Unternehmen weiterführt. Allerdings muss das nicht automatisch die Ideallösung sein, da z.B. die eigenen Kinder kein Interesse an dem Betrieb haben oder auch nicht geeignet sind, das Unternehmen weiterzuführen. Dann müssen andere Optionen wie der Verkauf des Betriebs oder Teile davon ins Auge gefasst werden. Dabei müssen neben den wirtschaftlichen Faktoren auch steuerliche und familiäre Aspekte berücksichtigt werden.
Der Unternehmensverkauf bedarf einer intensiven Vorbereitung. Daher sollte die Unternehmensnachfolge nicht auf die lange Bank geschoben werden. Auftragslage, Bilanzen oder auch bestehende Arbeitsverträge spielen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus geht es natürlich auch um die Unternehmensbewertung, um einen angemessenen Verkaufspreis zu ermitteln. Je nach Gesellschaftsform kann es sich auch anbieten, die eigenen Unternehmensanteile an einen der anderen Gesellschafter zu veräußern.
Ebenso müssen auch Erbansprüche berücksichtigt werden. Ohne entsprechende Regelungen greift die gesetzliche Erbfolge, was zu Problemen führen kann. Ratsam ist daher, ein sog. Unternehmertestament zu erstellen. Mittels eines Unternehmertestaments kann der Erblasser verhindern, dass eine Erbengemeinschaft unterschiedliche Interessen verfolgt und so am Ende sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein kann. Im Unternehmertestament können Regelungen getroffen werden, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers gelten. Eine weitere Option kann auch die Gründung einer Stiftung sein.
Die Unternehmensnachfolge sollte vorausschauend unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte geplant werden. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können für einen reibungslosen Unternehmensübergang sorgen.
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