EuGH zu Fremdwährungsdarlehen - Bank muss über Wechselkursrisiko aufklären
26.09.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Kreditinstitute haben bei der Vergabe von Fremdwährungsdarlehen eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber dem Verbraucher. Das hat der EuGH entschieden (Az.: C-186/16).
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2017 kann sich positiv auf Verbraucher und Kapitalanleger, die bei ihrer Bank Fremdwährungskredite abgeschlossen haben, auswirken, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH ist die Bank bei der Vergabe von Fremdwährungsdarlehen verpflichtet, den Kunden über die möglichen Konsequenzen aufzuklären. Der Kunde müsse in die Lage versetzt werden, eine "umsichtige und besonnene Entscheidung zu treffen", so der EuGH. Diese Informationen müssen auch und insbesondere die Möglichkeit einer Aufwertung oder Abwertung der Kreditwährung umfassen und die Auswirkungen aufzeigen, die sich aufgrund von Kursschwankungen ergeben.
Der Kreditnehmer müsse von seiner Bank verständlich darüber aufgeklärt werden, dass er sich beim Abschluss eines Fremdwährungsdarlehens einem erheblichen Wechselkursrisiko aussetzt. Dies gelte umso mehr, wenn der Verbraucher sein Einkommen nicht in der Währung des Kredits bezieht.
Im konkreten Fall ging es um Darlehen in Schweizer Franken. Die Darlehen wurden von einer rumänischen Bank an Verbraucher vergeben, die ihr Einkommen in Rumänischen Lei erzielten. Laut einer Klausel in den Kreditverträgen waren die Verbraucher verpflichtet, die Raten in Schweizer Franken zu zahlen. Somit übernahmen die Verbraucher das Wechselkursrisiko. Als sich das Wechselkursverhältnis stark zu Ungunsten der rumänischen Währung veränderte, wendeten sich die Kreditnehmer ans Gericht. Die Klausel, nach der der Kredit ohne Rücksicht auf mögliche Wechselkursverluste in Schweizer Franken zurückzuzahlen ist, sei missbräuchlich. Zudem seien diese Risiken nicht deutlich dargestellt worden.
Der EuGH stellte klar, dass die strittige Klausel Hauptbestandteil des Kreditvertrags ist und deshalb klar und transparent abgefasst werden müsse, damit der Kreditnehmer die wirtschaftlichen Folgen abschätzen kann. Hat die Bank ihre Aufklärungspflichten bzgl. der Risiken verletzt, seien derartige Klauseln missbräuchlich.
Auch in Deutschland wurden z.B. bei der Immobilienfinanzierung oder bei Kapitalanlagen Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Als der Wechselkurs des Schweizer Franken gegenüber dem Euro deutlich stieg, führte dies zu einer höheren Darlehenslast. In diesen Fällen können im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte prüfen, ob die Bank ihren Aufklärungspflichten nachgekommen ist.
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