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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Pressemitteilung von Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht - bundesweit - erneut erfolgreich vor Landgericht Wiesbaden.
23.10.2017 / ID: 274419
Politik, Recht & Gesellschaft
Landgericht Wiesbaden vom 23.10.2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verletzung des Nervus mentalis anlässlich Implantation, LG Wiesbaden, Az.: 8 O 68/17
Chronologie:
Der Kläger ließ sich im Oktober 2015 in der Praxis der Beklagten Implantate in den Ober- und Unterkiefer einsetzen. Anlässlich einer zweiten Operation kam es zu einer Verletzung des Nervus mentalis. Ober- und Unterlippe sind durch in Mitleidenschaft gezogen. Der Behandlerseite wird neben einer Fehlbehandlung auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Wiesbaden hat in dieser Sache darauf verzichtet, ein fachmedizinisches Gutachten einzuholen und bereits im ersten mündlichen Termin den Parteien angeraten, sich mit einer pauschalen Entschädigungssumme im vierstelligen Eurobereich zu einigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur selten verzichten Gerichte in Arzthaftpflichtprozessen darauf, fachmedizinische Gutachten einzuholen. Das ist lediglich bei ganz eindeutigen Sachverhalten der Fall, oder wenn die Schadensumme so gering ist, dass eine umfangreiche weitere Beweisaufnahme mit dem entsprechenden weiteren Kosten- und Arbeitsaufwand unverhältnismäßig wäre, so wie hier, stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Arzthaftungsrecht Medizinrecht Behandlungsfehler Medizinrecht Wiesbaden Medizinrecht Berlin Schmerzensgeld Ciper & Coll. Dr Dirk.C.Ciper LLM Dirk Ciper Patientenanwälte Patientenrecht
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