Pressemitteilung von Michael Rainer

EEH HR Vera: Anlegern drohen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Verluste


Politik, Recht & Gesellschaft

Das Amtsgericht Tostedt hat das Insolvenzverfahren über die HR Vera GmbH & Co. KG regulär am 17. Oktober 2017 eröffnet (Az.: 22 IN 69/17). Das Elbe Emissionshaus hatte den Schiffsfonds 2009 aufgelegt.

Die Beteiligung an dem vom Elbe Emissionshaus aufgelegten Schiffsfonds EEH HR Vera war für die Anleger eine Enttäuschung. Die prognostizierten Ausschüttungen flossen nicht. Mit der Insolvenz der Schiffsgesellschaft trifft es die Anleger nun noch schlimmer. Nicht nur die Hoffnung auf Renditen ist geplatzt, sondern nun müssen die Anleger auch mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Allerdings können sich die Anleger gegen die drohenden Verluste wehren, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Daraus können sich Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz ergeben.

Der Schiffsfonds EEH HR Vera wurde in einer Zeit platziert, in der die Probleme der Handelsschifffahrt schon gegenwärtig waren. Als Folge der globalen Finanzkrise ging die Nachfrage bei gleichzeitig bestehenden Überkapazitäten zurück. Die erforderlichen Charterraten konnten bei vielen Schiffsfonds nicht mehr erreicht werden. Das führte dazu, dass etliche Fondsgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten und am Ende oft genug die Insolvenz stand.

In den Anlageberatungsgesprächen wurde den Anleger die Beteiligung an einem Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber spekulativ und aufgrund der Risiken in der Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über die Funktionsweise und Risiken eines Schiffsfonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts.

Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Eine derartige Falschberatung kann Schadensersatzansprüche der Anleger begründen. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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