promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Michael Rainer
Berliner Testament: Schlusserbe kann Schenkungen zurückfordern
25.10.2017 / ID: 274638
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament entfaltet eine hohe Bindungswirkung. Das kann auch Auswirkungen auf Schenkungen des längerlebenden Ehepartners haben, wie ein Urteil des OLG Hamm zeigt.
Bei Ehepaaren ist ein sog. Berliner Testament beliebt. Darin setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die Kinder zu Schlusserben ein. Der Haken eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments ist seine hohe Bindungswirkung. Auch nach dem Tod des Ehegatten bleibt der längerlebende Partner an die gemeinsamen Verfügungen gebunden und kann sie nicht mehr einseitig ändern, wenn nicht entsprechende Regelungen vereinbart worden sind, erläutert die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Diese hohe Bindungswirkung kann auch Auswirkungen auf Schenkungen haben, die der längerlebende Ehepartner vorgenommen hat. Diese können durch den im gemeinschaftlichen Ehegattentestament eingesetzten Schlusserben ggf. wieder zurückgefordert werden, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. September 2017 zeigt (Az.: 10 U 75/16).
Konkret hatte ein Ehepaar in seinem gemeinschaftlichen Ehegattentestament seinen Sohn als Schlusserben eingesetzt. Einige Jahre nach dem Tod der Ehefrau zog der Mann mit einer anderen Frau zusammen. Auf Wunsch des Vaters vereinbarte der Sohn mit der Frau ein lebenslanges Wohnrecht im Haus des Vaters unter der Bedingung, dass sie den Vater pflege und keine Besitzansprüche an dem Haus stelle. Darüber hinaus übertrug der Vater der Frau auch noch verschiedene Vermögensgegenstände im Wert von insgesamt rund 250.000 Euro. Nach dem Tod des Vaters klagte der Sohn als Schlusserbe auf die Herausgabe dieser Vermögenswerte mit der Begründung, die Zuwendungen seien als sein Erbteil beeinträchtigende Schenkungen rückabzuwickeln.
Das OLG gab der Klage statt. Der Erblasser habe der Frau die Vermögenswerte geschenkt und damit die Erberwartung seines Sohnes beeinträchtigt. Der Vater hätte aber die testamentarische Einsetzung seines Sohnes als Schlusserben berücksichtigen müssen. An diese gemeinsame Verfügung sei er gebunden gewesen. Ein anerkennenswertes lebzeitiges Interesse des Erblassers an den Schenkungen sei nicht zu erkennen, zumal die Frau ohnehin in vollem Umfang frei Kost und Logis bei ihm erhalten habe.
Trotz eines Testaments kann es im Erbfall immer wieder zu Streitigkeiten kommen. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können rund um das Thema Testament und Erbvertrag beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.09.2025 | ARAG SE
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
05.09.2025 | Berthold Schäfer
Berthold Schäfer: mit Erfahrung und Herz für die VG Ulmen
Berthold Schäfer: mit Erfahrung und Herz für die VG Ulmen
04.09.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Der Sinn des Trennungsjahres
Der Sinn des Trennungsjahres
03.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
02.09.2025 | Solibro Verlag
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
