Nordkontor MS Michigan Trader - AG Leer eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren
30.10.2017 / ID: 275072
Politik, Recht & Gesellschaft
Über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Michigan Trader ist am Amtsgericht Leer am 20. Oktober 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 8 IN 111/17).
Das Emissionshaus Nordkontor hatte den Schiffsfonds MS Michigan Trader aufgelegt. Anleger konnten sich seit Mai 2008 an dem Schiffsfonds beteiligen. Nach der Insolvenz ist die Hoffnung der Anleger auf eine gewinnbringende Geldanlage endgültig geplatzt. Sie müssen nun mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit sich gegen die drohenden Verluste zu wehren und Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Grundlage für Schadensersatzansprüche der Anleger sein, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditeträchtige und sichere Kapitalanlage dargestellt, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfonds aber um eine spekulative Geldanlage, die etlichen Risiken ausgesetzt ist. Das mussten viele Anleger in den vergangenen Jahren bereits schmerzhaft erfahren. Denn in Folge der globalen Finanzkrise 2008 schlitterten auch zahlreiche Schiffsfonds in große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aufgrund der nachlassenden Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten konnten die erforderlichen Charterraten nicht erreicht werden. Die Konsequenz war, dass viele Fondsgesellschaften schließlich Insolvenz anmelden mussten und die Anleger viel Geld verloren haben.
Über die bestehenden Risiken bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen allerdings auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, sodass sich Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben können. Ebenso hätten die Banken auch über ihre hohen Vermittlungsprovisionen aufklären müssen.
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