GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit der Erstellung eines wirksamen Testaments
10.11.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Wer seinen Nachlass nach seinen Vorstellungen regeln möchte, erstellt ein Testament. Doch es lauern verschiedene Fallstricke, die dazu führen können, dass das Testament unwirksam ist.
Hinterlässt der Erblasser keine letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer seinen Nachlass anders verteilen möchte als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Streit unter den Erben über die Wirksamkeit des Testaments kann es trotzdem geben. Daher sollte bei der Erstellung immer darauf geachtet werden, dass die letztwillige Verfügung klar und eindeutig formuliert ist, damit der letzte Wille auch im Sinne des Erblassers umgesetzt werden kann. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über die notwendige Erfahrung, mögliche Fehler bei einem Testament auszuschließen und es wirksam zu erstellen.
Das Testament kann entweder vom Notar oder eigenhändig verfasst werden. Die formalen Anforderungen an das eigenhändige Testament sind nicht groß, dennoch sollten einige grundsätzliche Dinge beachtet werden. So sollte es immer eine Überschrift tragen, die es eindeutig als letzten Willen des Erblassers erkennen lässt. Die eigenhändige Unterschrift mit Angabe von Ort und Datum sollte nicht fehlen. Außerdem muss der gesamte Text handschriftlich vom Erblasser verfasst werden.
Der Erblasser kann verfügen, wer erben und auch wer vom Erbe ausgeschlossen werden soll. Dabei sind aber die Pflichtteilsansprüche z.B. des Ehepartners oder der Kinder zu beachten. Die vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in sehr engen Grenzen möglich.
Änderungen oder Ergänzungen im Testament sind möglich. Diese müssen eindeutig erkennbar vom Erblasser stammen. Sicherer ist es, ein neues Testament zu erstellen, welches das alte automatisch aufhebt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, welches Testament gültig ist, sollte immer auch ein Datum angegeben werden.
Bei dem Berliner Testament oder gemeinschaftlichem Ehegattentestament sind einseitige Änderungen hingegen nicht so leicht möglich, da die Verfügungen eine hohe Bindungswirkung entfalten. Dies sollte bei einem Berliner Testament immer bedacht werden.
Formulierungen sollten immer eindeutig sein. So muss z.B. zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis unterschieden werden. Nur der Erbe wird zum Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können rund um Testament und Erbvertrag beraten.
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