Notarkosten im Überblick
14.11.2017 / ID: 276426
Politik, Recht & Gesellschaft
Frankfurt, 14. November 2017 - Notare sichern als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes dem unerfahrenen Bürger auch bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften dessen Recht. Der Gesetzgeber hat für weitreichende Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise den Erwerb von Immobilien und Grundstücken, Erb- und Eheverträge oder die Gründung von Kapitalgesellschaften zwingend die Mitwirkung eines Notares vorgeschrieben. Doch was kosten die Dienstleistungen des Notars? Die Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare, Frankfurt, stellt auf ihrer Internetseite die Gebührenstruktur der Notarkosten vor und hat hierzu anschauliche Beispielberechnungen zusammengestellt.
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Jeder Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf weder Nachlässe geben noch bei einem höheren Zeit- oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren abrechnen. Die Notargebühren sind also grundsätzlich bei jedem Notar gleich und schließen auch die vorbereitende Beratung zu den definierten Tätigkeiten ein. Eine Ausnahme von dieser festen Kostenregelung ist lediglich die isolierte Beratung durch den Notar. In diesem Fall entsteht eine Rahmengebühr und der Notar kann in diesem festen Rahmen je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad die entstehende Gebühr festsetzen.
Weitere Ausführung zu den Notarkosten und Notargebühren finden Interessierte nun auf einer neuen Info-Seite im Internetauftritt der Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare. Beispielhafte Gebührenberechnungen für den Immobilienkaufvertrag, die GmbH-Gründung, die Errichtung von Testament und Erbvertrag, Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht sowie Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung veranschaulichen die anfallenden Gebühren und Auslagen.
Link zur Info-Seite Notarkosten mit Berechnungsbeispielen:
http://www.selzer-reiff.de/notariat/notarkosten (http://www.selzer-reiff.de/notariat/notarkosten)
Gebühreninformationen der Bundesnotarkammer:
https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php
Der Notar in Deutschland
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar in Deutschland für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Hierbei ist der Notar - im Gegensatz zum Rechtsanwalt - zur Unparteilichkeit gegenüber beiden Vertragspartnern verpflichtet. Aktuell amtieren in Deutschland rund 8.000 Notare.
Im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen, deren Einhaltung durch Mitwirkung des Notars sichergestellt wird. Notare prüfen übrigens auch fremde Verträge.
Als vereidigte Notare in Frankfurt bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Weitere Informationen zur Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare:
http://www.selzer-reiff.de (http://www.selzer-reiff.de)
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