LAG Rheinland-Pfalz: Wichtiger Grund ist Voraussetzung für fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
20.11.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Für eine wirksame fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das gilt sowohl bei Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Dieser Grund muss so wichtig sein, dass es dem Vertragspartner nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRR Rainer Rechtsanwälte. Dieser Grundsatz gilt für beide Vertragspartner, also sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Dass ein Arbeitgeber die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters nicht akzeptieren muss, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. April 2017 (Az.: 4 Sa 307/16). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Auszubildender fristlos gekündigt und wollte seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Die vorherige Bitte um Auflösung seines Ausbildungsvertrags hatte der Arbeitgeber abgelehnt.
Die fristlose Kündigung begründete der Azubi damit, dass seine Arbeit von seinem Ausbilder mehrfach negativ kommentiert und er drangsaliert wurde. Sprüche wie "stell Dich nicht dümmer als Du bist" sollen dabei gefallen sein. Der Arbeitgeber sei darüber auch informiert gewesen. Weder das Arbeitsgericht noch das LAG Rheinland-Pfalz sahen darin einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung.
Pauschale Angaben seien nicht ausreichend, so das LAG. Die fristlose Kündigung müsse schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Dabei müssten die Gründe genau und nicht nur pauschaliert und schlagwortartig angegeben werden. Äußerungen wie "stell Dich nicht dümmer als Du bist" seien zwar weder wünschenswert noch förderlich, Beleidigungen seien es aber nicht. Insofern seien sie für den Auszubildenden noch hinnehmbar gewesen. Ein wichtiger Grund liege somit nicht vor, so das LAG.
Zudem hätte der Arbeitnehmer vor der Kündigung eine Abmahnung aussprechen müssen, damit der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, die Störungen im Arbeitsverhältnis zu beenden.
Kündigungen des Arbeitsverhältnisses sind ein häufiges Streitthema. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Arbeitgeber in allen rechtlich relevanten Punkten beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.01.2025 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
Neues (Althergebrachtes) vom Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow: Urteil vom Amtsgericht Pankow.
Neues (Althergebrachtes) vom Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow: Urteil vom Amtsgericht Pankow.
22.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
17.01.2025 | Sticker-Depot by Typographus GmbH
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
15.01.2025 | Alternative für Deutschland - Kreisverband Dillingen / Donau
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
15.01.2025 | BERLINER BÖRSEN ZEITUNG
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke