König & Cie. Renditefonds 70 MS Cape Ray: Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen
21.11.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Der von König & Cie. aufgelegte Schiffsfonds MS Cape Ray entwickelte sich für die Anleger nicht wie erhofft. Noch können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Ab Februar 2008 wurde der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 70 MS Cape Ray zur Beteiligung angeboten. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden 33 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in den Massengutfrachter MS Cape Ray. Die Beteiligung entwickelte sich für die Anleger allerdings nicht wie erhofft. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück und teilweise ganz aus.
Bei Schiffsfonds besteht für Anleger häufig die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings bleibt den Anlegern des Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray nicht mehr viel Zeit. Denn Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.
In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als renditestarke und sichere Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative Geldanlagen mit vielen Risiken für die Anleger. Das wurde besonders nach dem Ausbruch der globalen Finanzkrise 2008 deutlich. Die Nachfrage ging bei gleichzeitig bestehenden Überkapazitäten zurück, so dass viele Schiffsfonds die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen konnten und in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten. Am Ende stand oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft. So weit ist es beim König & Cie. Renditefonds 70 MS Cape Ray nicht gekommen. Dennoch ist die Beteiligung für die Anleger ein Fehlschlag. Zuletzt notierte der Kurs bei der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch bei 0,50 Prozent (Stand 24.10.2017).
Allerdings hätten sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die bestehenden Risiken informiert werden müssen. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen oder bagatellisiert, so dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein können. Anleger können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
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