MS Conti Tansanit - AG Lüneburg eröffnet Insolvenzverfahren
09.01.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Schon im Sommer 2016 meldete die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "Conti Tansanit" Insolvenz an. Ende 2017 hat das Amtsgericht Lüneburg das Insolvenzverfahren nun regulär eröffnet.
Die Geschichte des Schiffsfonds MS Conti Tansanit ist kurz und für die Anleger verlustreich. Conti legte den Fonds im Jahr 2011 auf und schon fünf Jahre später wurden die wirtschaftlichen Schwierigkeiten so groß, dass schließlich im August 2016 Insolvenzantrag für die Fondsgesellschaft gestellt werden musste. Am 14. Dezember 2017 hat das Amtsgericht Lüneburg nun das reguläre Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 47 IN 66/16). Für die Anleger, die sich mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro an dem Fonds beteiligen konnten, drohen nun hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. Sollten sie Ausschüttungen erhalten haben, können diese ggf. vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.
Die Insolvenz des Schiffsfonds MS Conti Tansanit kam wenig überraschend. Die massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten deuteten sich bereits im Laufe des Jahres 2016 an. Zudem steckte die Handelsschifffahrt schon seit der Finanzkrise 2008 aufgrund der rückläufigen Nachfrage und sinkenden Charterraten in einer ernsthaften Krise. In dieses schwierige Marktumfeld wurde der Schiffsfonds MS Conti Tansanit platziert. Lange konnte er den Schwierigkeiten nicht trotzen.
Die Aussichten auf Renditezahlungen hatten sich für die Anleger schnell verfinstert. Nach der Insolvenz droht ihnen nun der Verlust ihrer Einlage. Allerdings bestehen gerade bei Schiffsfonds häufig gute Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Funktionsweise und Risiken eines Schiffsfonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Obwohl Schiffsfonds in der Regel spekulative Geldanlagen sind, wurden sie wiederholt auch sicherheitsorientierten Anlegern zur Altersvorsorge empfohlen. Aus einer solchen Falschberatung lassen sich Schadensersatzansprüche ableiten.
Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich Anleger an im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte
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