Gewinne mit Bitcoin & Co. - Jetzt kommt die Steuer
30.01.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Für viele Anleger in Bitcoin & Co. sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer diese Gewinne nicht ordnungsgemäß versteuert, kann Ärger mit dem Finanzamt bekommen.
Wer im vergangenen Jahr auf der Suche nach einer geeigneten Geldanlage war, kam an Kryptowährungen wie dem Bitcoin kaum vorbei. Viele Anleger, die in Bitcoins investiert haben, dürften ordentliche Gewinne erzielt haben. Wer beispielsweise Anfang 2017 zu einem Kurs von 1000 US-Dollar beim Bitcoin eingestiegen ist und am Ende des Jahres für fast 20.000 US-Dollar den Bitcoin wieder verkauft hat, hat Grund zur Freude. Den Anlegern muss aber klar sein, dass dieser Gewinn nicht steuerfrei ist, sondern der Einkommensteuer unterliegt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Und mit der Erklärung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt dürften für viele Anleger in Bitcoin und anderen digitalen Währungen die Probleme beginnen. Denn die Berechnung der Gewinne ist nicht so einfach und erfordert umfangreiche, detaillierte Kenntnisse. Vielfach wurden die Bitcoins zwischen den Handelsplätzen hin- und hergeschoben. Es muss also genau berechnet werden, zu welchem Zeitpunkt wurde welcher Gewinn durch den Handel mit Bitcoins erzielt. Dabei sind in der Regel ungeheure Datenmengen zu verarbeiten. Ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse dürfte dies viele Anleger vor eine unlösbare Aufgabe stellen.
Hier liegt aber die Gefahr. Werden die Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins und anderen digitalen Währungen gegenüber dem Finanzamt nicht ordnungsgemäß erklärt, entsteht schnell der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit. Folge kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dezidierten Prüfungen und Durchsuchungen sein. Bestätigt sich der Verdacht, dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden, drohen drastische Sanktionen von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Erst nach einer einjährigen Haltedauer unterliegen die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Dies dürfte aber eher die Ausnahme sein.
Da es sich für den Fiskus um beträchtliche Steuereinnahmen handeln könnte, ist davon auszugehen, dass er die Augen offenhalten wird. Wer sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen möchte, kann sich an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte
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