Gewinne aus Bitcoin-Mining sind steuerpflichtig
01.02.2018 / ID: 282554
Politik, Recht & Gesellschaft
Nicht nur Bitcoin-Anleger, sondern auch "Miner" dürften dank des Booms der Kryptowährungen im letzten Jahr Gewinne erzielt haben. Doch die Gewinne aus dem Erzeugen von Bitcoins, dem sogenannten Mining, sind nicht steuerfrei und sollten gegenüber dem Finanzamt erklärt werden, um Ärger zu vermeiden.
Dank stetig steigender Kurswerte und einer immensen Nachfrage entwickelte sich die Anlage in Bitcoin im vergangenem Jahr zu einem profitablen Geschäft. Während die Einnahmen der Anleger aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen und gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen, gestaltet sich die steuerliche Bewertung der Gewinne aus dem Bitcoin-Mining, welche ebenfalls den Finanzbehörden offengelegt werden müssen, nicht minder schwierig und ist unter Umständen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, verdeutlicht die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Die steuerliche Einordnung der Gewinne aus dem Mining ist dabei von den jeweiligen Ausgestaltungen im Einzelfall abhängig. So ist oftmals davon auszugehen, dass die Gewinne aus der Erzeugung von Bitcoins als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzuordnen sind. Sollte es sich bei den Einnahmen ausnahmsweise nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass diese steuerfrei sind. Die Einnahmen sind dann als Einkünfte aus sonstigen Leistungen zu bewerten und nur bis zu einem Betrag in Höhe von bis zu 256 Euro steuerfrei. Die genaue Betrachtung des Einzelfalls und steuerliche Begutachtung ist ohne fundierte Kenntnisse des Steuerrechts kaum zu bewerkstelligen.
Eine ordnungsgemäße Erklärung der Gewinne aus dem Bitcoin-Mining gegenüber dem zuständigen Finanzamt ist jedoch unerlässlich, um sich nicht dem Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit auszusetzen. Die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung oder das Verheimlichen von Gewinnen aus dem Mining können unangenehmen Folgen nach sich ziehen und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen. Eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung kann mit hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe geahndet werden.
Aufgrund der Aktualität des Themas und der teils schwierigen Einordnung der steuerlichen Problematik empfiehlt es sich bei Fragen die Dienste von im Steuerrecht und Steuerstrafrecht fachkundigen Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte
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