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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Pressemitteilung von Viola Mueller-Thuns
Altersversorgung: Administrative Hürden für Auszubildende
07.02.2018 / ID: 283108
Politik, Recht & Gesellschaft
Je früher, desto besser - dieser Leitsatz gilt generell für die Altersversorgung. Deshalb ist es sinnvoll, auch Auszubildende in die betriebliche Altersversorgung einzubeziehen. Das Beratungsunternehmen Aon Hewitt hat jetzt untersucht, wie dies in der Praxis bei deutschen Unternehmen aussieht. Geantwortet haben rund 60 Unternehmen mit insgesamt über 900.000 Beschäftigten in Deutschland.
Fast alle Unternehmen (rund 85 Prozent) bieten auch Auszubildenden die Entgeltumwandlung als Weg der Altersvorsorge an. Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungangeboten liegt die Quote mit unter 60 Prozent erheblich niedriger. Hier gibt es also noch Nachholbedarf.
Offensichtlich ist aber nicht der finanzielle Aufwand das größte Hindernis für die Einbeziehung der Auszubildenden. Gescheut wird vielmehr in erster Linie der administrative Aufwand. Drei Viertel der Unternehmen, deren betriebliche Altersversorgung über die externen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds abgewickelt wird, beziehen Auszubildende ein. Werden hingegen die internen Durchführungswege Direktzusage oder Unterstützungskasse genutzt, sind es nur rund 30 Prozent.
"Es zeigt sich deutlich, dass die externe Betreuung der betrieblichen Altersversorgung sowohl den Mitarbeitern als auch den Unternehmen deutliche Vorteile bietet. Die zunehmende Digitalisierung der Prozesse wird künftig einige der Hürden aus dem Weg räumen, die bisher dem Nachwuchs im Wege stehen", kommentiert Aon Hewitt Geschäftsführer Fred Marchlewski das Ergebnis der Studie.
"Wir waren selbst überrascht, wie viele Unternehmen bereits heute ihren Auszubildenden Angebote zur betrieblichen Altersversorgung machen. Die Förderung für Geringverdiener nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird sich hier sicher weiter positiv auswirken. Abzuwarten bleibt auch, welchen Einfluss künftige Opting-Out-Modelle haben werden," ergänzt Angelika Brandl, die die Untersuchung bei Aon Hewitt geleitet hat.
Die Ergebnisse können unter http://www.ecco-duesseldorf.de/studie_azubis/ abgerufen werden.
Bildmaterial in druckreifer Auflösung finden Sie unter http://www.ecco-duesseldorf.de/aon_hewitt/bilder/
Bildquelle: Aon Hewitt GmbH
http://www.aonhewitt.com
Aon Hewitt GmbH
Luxemburger Allee 4 45481 Mülheim a.d. Ruhr
Pressekontakt
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ECCO Düsseldorf/EC Public Relations GmbH
Heinrichstr. 73 40239 Düsseldorf
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