Medizinrecht und Arzthaftungsrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Magdeburg.
13.02.2018 / ID: 283487
Politik, Recht & Gesellschaft
Landgericht Magdeburg aus Januar 2018
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Kardiale und pulmonale Globalinsuffizienz nach Myokardinfarzierung, 215.000,- Euro, LG Magdeburg, Az.: 9 O 1119/14 - 322
Chronologie:
Der Kläger wurde im Krankenhaus der Beklagten aufgrund eines Herzinfarktes aufgenommen und behandelt. Diese Behandlung entsprach nicht den ärztlichen Regeln.
Verfahren:
Das Landgericht Magdeburg hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Das Gericht hat berücksichtigt, dass es zur Ausbreitung der abszedierenden Pneumonie in den rechten Ober- und Unterlappen und letztlich zu einer Pneumonektomie gekommen ist. Durch den Teilverlust der Lunge liegt bei dem Kläger ein erheblicher Gesundheitsschaden vor. Der Gesundheitszustand des Klägers ist massiv reduziert, so dass der u.a. ein Sauerstoffgerät tragen muss. Die Kammer hält allein einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 150.000,- Euro für angemessen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Landgericht Magdeburg hat nicht nur einen Schmerzensgeldanspruch von 150.000,- Euro für angemessen angesehen, sondern auch festgestellt, dass sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft von dem Kläger zu zahlen sind. Diese belaufen sich auf weitere hunderttausende Euros, die nun vom Haftpflichtversicherer der Beklagten zu zahlen sind, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, klar.
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