Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers: Vorratskündigung unzulässig
15.02.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Sind Arbeitnehmer über ein halbes Jahr bei einem Arbeitgeber tätig, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall brauchen Arbeitgeber einen speziellen, gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Als solcher kommt auch ein betriebsbedingter Grund, wie z. B. eine Stellenstreichung, in Betracht. Dann muss sich der Arbeitgeber aber auch sicher sein, dass er die Stelle nicht wieder besetzen will und den Arbeitnehmer somit wirklich nicht mehr benötigt. Ist er sich dagegen noch nicht sicher, ist eine Kündigung unzulässig, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.09.2010 (Az.: 15 Sa 654/10) zeigt.
Kündigung wegen Stellenstreichung trotz Plan zur Neubesetzung: In dem konkreten Fall ging es um einen technischen Betriebsleiter, der bei einem Fernheizwerkbetreiber beschäftigt war. Er erhielt eine betriebsbedingte Kündigung mit der Begründung, die Arbeitgeberin habe durch eine unternehmerische Entscheidung die Hierarchieebene des Betriebsleiters zum Wegfall gebracht. Es war jedoch für den Fall, dass dieses Konzept scheitern sollte, eine Nachbesetzung der Stelle detailliert geplant.
Unwirksame Kündigung auf Vorrat: Angesichts dieses Umstandes ging das LAG davon aus, dass die Arbeitgeberin sich hinsichtlich der Stellenstreichung nicht sicher gewesen sein konnte. Es handele sich deshalb um eine unzulässige Vorratskündigung. Das LAG: Wer als Arbeitgeber einerseits eine Stellenstreichung plant, andererseits aber den Fall einer Nachbesetzung derart detailliert mit ins Auge faßt, dass sogar Festlegungen zum Verfahren getroffen werden, der kann sich in seiner Prognose zur Realisierbarkeit seiner Konzeption gerade nicht sicher gewesen sein (Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.09.2010 - 15 Sa 654/10).
Tipp für Arbeitnehmer: Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung wegen einer Stellenstreichung muss sich der Arbeitgeber sicher sein, dass er den Arbeitnehmer tatsächlich nicht mehr beschäftigen kann. Er darf nicht zunächst kündigen und die Entscheidung darüber, ob die Stelle tatsächlich gestrichen wird, auf einen späteren Zeitpunkt verlagern. Hier ergibt sich also für Arbeitnehmer ein entscheidender Anknüpfungspunkt, um mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen.
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: http://www.kuendigungen-anwalt.de.
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.
13.02.2018
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
betriebsbedingte Kündigung Vorratskündigung Arbeitnehemr Arbeitgeber 15 Sa 654/10 Abfindung Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Bredereck Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.01.2025 | Sticker-Depot by Typographus GmbH
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
15.01.2025 | Alternative für Deutschland - Kreisverband Dillingen / Donau
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
15.01.2025 | BERLINER BÖRSEN ZEITUNG
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
14.01.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
13.01.2025 | Politik für die Katz'
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"