Pressemitteilung von Alexander Bredereck

Drohung des Arbeitnehmers mit Gewalt - fristlose Kündigung


Politik, Recht & Gesellschaft

Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und Arbeitnehmern. Dabei wird der Ton dann teilweise auch massiv verschärft. Gefährlich für das Arbeitsverhältnis wird es immer dann, wenn es zu Beleidigungen kommt oder der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten oder Arbeitgeber sogar Gewalt androht. Wann müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen mit einer Kündigung rechnen?

Drohung mit Gewalt als tauglicher Kündigungsgrund: Die Drohung eines Arbeitnehmers mit Gewalt, sei es gegenüber dem Arbeitgeber selbst, gegenüber Vorgesetzten oder auch Kollegen, ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen.

Wirksamkeit der Kündigung im Einzelfall: Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch im konkreten Einzelfall eine fristlose Kündigung zulässig ist. Ob der Arbeitgeber außerordentlich kündigen darf, ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen. Dabei kann auch der Kontext der Drohung oder etwaige vorangegangene Pflichtverstöße des Arbeitgebers eine Rolle spielen, ebenso wie Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Frage, ob sich der Arbeitnehmer bereits andere Verstöße geleistet hat.

Anschauliches Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach: Unter welchen Voraussetzungen die Drohung mit Schlägen zu einer wirksamen fristlosen Kündigung führen kann, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach aus dem Jahr 2012 (Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 07.11.2012 - 6 Ca 1749/12). Auch dort ging es um die Drohung mit Gewalt gegenüber einem Vorgesetzten. Der Arbeitnehmer wurde zu Recht gekündigt, nachdem er wegen einer entsprechenden Bedrohung zuvor auch bereits abgemahnt worden war.

Das Arbeitsgericht in dem Fall:Die Bedrohung eines Vorgesetzten mit den Worten : "Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal" ist auch bei einem langjährig bestehenden Arbeitsverhältnis (hier: 25 Jahre) jedenfalls dann geeignet, einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 BGB darzustellen, wenn der Arbeitnehmer zuvor (wegen der Bedrohung eines anderen Vorgesetzten) einschlägig abgemahnt worden ist (Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 07.11.2012 - 6 Ca 1749/12).

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: http://www.kuendigungen-anwalt.de.

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

20.02.2018

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Drohung Gewalt Arbeitnehmer Arbeitgeber Kündigung fristlos Kündigungsgrund Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Bredereck Berlin Essen

http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin

Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Alexander Bredereck
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.01.2025 | Alternative für Deutschland - Kreisverband Dillingen / Donau
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
14.01.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 41
PM gesamt: 421.184
PM aufgerufen: 71.415.548