promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Michael Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung bei Lösung von Gesellschafterstreit
27.02.2018 / ID: 284719
Politik, Recht & Gesellschaft
Lässt sich Streit unter Gesellschaftern nicht beilegen, sollte im Interesse aller Beteiligten eine Lösung gefunden werden, die die Existenz der Gesellschaft nicht gefährdet.
Bei der Gründung einer Gesellschaft sind sich die Gesellschafter in der Regel noch über Strategie und Ziele des Unternehmens einig. Im Laufe der Jahre kann die Harmonie bröckeln und es kommt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern beispielsweise über die künftige Ausrichtung der Gesellschaft oder über die Besetzung des Postens des Geschäftsführers. Sind die Fronten verhärtet und lässt sich der Gesellschafterstreit nicht beilegen, muss nach geeigneten Lösungen zum Wohle der Gesellschaft gesucht werden.
Die Erfahrung zeigt, dass sich in der Regel zwei Optionen bieten, um den Gesellschafterstreit zu beenden: Die Einziehung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters oder die Abberufung des Geschäftsführers, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Zentrales Organ der Beschlussfassung ist die Gesellschafterversammlung und hier spielen die Stimmanteile der Gesellschafter eine wesentliche Rolle.
Die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann sich als problematisch erweisen, da er ein eigenes Stimmrecht hat und dadurch seine Abberufung ggf. verhindern kann. Damit er sein Stimmrecht nicht ausüben kann, muss die Abberufung aus wichtigem Grund erfolgen oder der Gesellschafter-Geschäftsführer offensichtlich unfähig sein, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen. Einen wichtigen Grund für die Abberufung stellt eine grobe Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer dar. Dies können beispielsweise Bilanzmanipulationen, Annahme von Schmiergeldern, Steuerhinterziehung, die unberechtigte Nutzung oder Verfügung von Gesellschaftsvermögen oder die anhaltende Missachtung von Weisungen der Gesellschafter sein. Bloßes Misstrauen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer rechtfertigt nicht den Verlust seines Stimmrechts.
Für die Einziehung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters muss ein sachlicher Grund vorliegen, der in der Satzung verankert ist. Solche Gründe können z.B. die Insolvenz des Gesellschafters, die Zwangsvollstreckung in seine Geschäftsanteile oder die Veräußerung der Anteile an laut Satzung nicht zugelassene Personen sein.
Bei einem Gesellschafterstreit sind komplexe rechtliche Regeln zu beachten. Ebenso dürfen steuerliche Auswirkungen nicht außer Acht gelassen werden. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner, um sinnvolle Lösungen zu finden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.09.2025 | ARAG SE
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
05.09.2025 | Berthold Schäfer
Berthold Schäfer: mit Erfahrung und Herz für die VG Ulmen
Berthold Schäfer: mit Erfahrung und Herz für die VG Ulmen
04.09.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Der Sinn des Trennungsjahres
Der Sinn des Trennungsjahres
03.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
02.09.2025 | Solibro Verlag
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
