promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Michael Rainer
Finanzgericht Köln: Jährliche Betriebsprüfung kann unzulässig sein
05.03.2018 / ID: 285224
Politik, Recht & Gesellschaft
Eine Betriebsprüfung stellt für die meisten Unternehmen eine Belastung sowohl in zeitlicher als auch finanzieller Hinsicht dar. Eine jährliche Betriebsprüfung müssen sie nicht unbedingt hinnehmen.
Ist ein Unternehmen als Großbetrieb eingestuft, unterliegt es gemäß der Betriebsprüfungsordnung der lückenlosen Anschlussprüfung. Das bedeutet, jeder Prüfungszeitraum schließt unmittelbar an den vorherigen Prüfungszeitraum an, so dass jeder Veranlagungszeitraum durch die Finanzbehörde überprüft wird. In der Regel finden Betriebsprüfungen nach drei oder mehreren Jahren statt. Allerdings kommt es auch vor, dass die Finanzbehörden jedes Jahr eine Betriebsprüfung durchführen wollen. Das ist aber nur unter strengen Voraussetzungen rechtmäßig und betroffene Unternehmen können sich dagegen wehren, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Schon 2009 hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass die Anordnung von Prüfungen im Jahrestakt gegen den Willen des Unternehmens rechtwidrig sein kann (Az.: 13 V 1232/09). Denn die Verkürzung des Prüfungsintervalls bringe für die Unternehmen aufgrund des höheren Aufwands Nachteile mit sich. Die Anordnung der Betriebsprüfung liege zwar im Ermessen der Finanzbehörden. Der Ermessensspielraum könne bei der Anordnung einer jährlichen Prüfung aber überschritten werden, so das FG Köln.
Betriebsprüfungen sind für Unternehmen in der Regel mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Personelle Kapazitäten werden gebunden, Unterlagen für den Betriebsprüfer müssen bereitgestellt werden und auch die Geschäftsführung sowie der Steuerberater sind oftmals eingebunden. Das alles führt zu einem beträchtlichen Mehraufwand für die Unternehmen bei jährlich stattfinden Betriebsprüfungen. Nach der Entscheidung des FG Köln haben Betriebe aber gute Chancen, sich gegen eine jährliche Betriebsprüfung zu wehren.
Betriebsprüfungen stellen in der Regel für die Unternehmen eine Belastung dar. Umso gründlicher sollte eine Betriebsprüfung vorbereitet werden. Auch wenn alle Steuern nach bestem Wissen und Gewissen gezahlt wurden, kann es dazu kommen, dass der Betriebsprüfer Fehler findet oder zumindest meint, welche gefunden zu haben. Steuerschätzungen oder auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung können die Folge sein. Um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, ist eine umfassende rechtliche Beratung anzuraten. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.09.2025 | ARAG SE
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
ARAG: Schöne Verbrauchertipps
05.09.2025 | Berthold Schäfer
Berthold Schäfer: mit Erfahrung und Herz für die VG Ulmen
Berthold Schäfer: mit Erfahrung und Herz für die VG Ulmen
04.09.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Der Sinn des Trennungsjahres
Der Sinn des Trennungsjahres
03.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
02.09.2025 | Solibro Verlag
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
