Aufhebungsvertrag: was ist eine Turboklausel und wem nützt sie?
13.03.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Am Abschluss eines Aufhebungsvertrages haben regelmäßig besonders Arbeitgeber ein Interesse, weil sie damit das Risiko einer ggf. unwirksamen Kündigung vermeiden, die in der Folge vom Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Deshalb bieten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stattdessen vielfach den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung. im Rahmen eines Aufhebungsvertrages findet sich dann mitunter auch eine sog. Turboklausel, auch Sprinterklausel genannt. Was hat es damit auf sich?
Turboklausel erlaubt schnelleres Ausscheiden des Arbeitnehmers: Im Rahmen einer solchen Turboklausel kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer bereits vor dem vorgesehenen Ende des Arbeitsverhältnisses ausscheidet und dann die ausstehende Vergütung noch zusätzlich zur Abfindung erhält. Der Hintergrund: Der Aufhebungsvertrag sieht ein bestimmtes Datum vor, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Bis dahin wird dann der Arbeitnehmer oftmals unwiderruflich freigestellt, erhält aber seine vereinbarte Vergütung für den Freistellungszeitraum weiter. Eine Turboklausel erlaubt es ihm dann, das Arbeitsverhältnis schon vor Ende dieses Zeitraums zu beenden und die Vergütung, die der Arbeitgeber dadurch erspart, zuzüglich zur Abfindung ausgezahlt zu erhalten.
Reizvolle Option für Arbeitnehmer: Diese Option ist für Arbeitnehmer natürlich sehr reizvoll. Zum einen werden dadurch weitere finanzielle Vorteile gesichert, zum anderen besteht die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis flexibel, je nach Bedarf, vorzeitig zu beenden. Die Klausel kann in der Praxis regelmäßig mit einer Frist von zwei Wochen gezogen werden, teilweise wird sogar auf eine Frist gänzlich verzichtet.
Ausgleich für niedrigere Abfindung: Teilweise wollen Arbeitgeber bei der Höhe der Abfindungszahlung einen gewissen Spielraum nicht überschreiten, um keine Präzedenzfälle für andere Mitarbeiter zu schaffen. Durch Verlängern des bezahlten Freistellungszeitraums kann dann wiederum auf Arbeitnehmerseite geschickt eine entsprechend höhere Zahlung über die Turboklausel ausgehandelt werden.
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: http://www.kuendigungen-anwalt.de.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten auf die jeweilige Situation zu reagieren. Möglicherweise sind Ihre Handlungsoptionen besser, als Sie zunächst annehmen.
13.03.2018
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