promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Michael Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit Steuerpflichten bei Kryptowährungen
19.03.2018 / ID: 286448
Politik, Recht & Gesellschaft
Digitale Währungen wie der Bitcoin erlebten nicht nur einen Boom, sondern werfen im Hinblick auf Versteuerung auch neue Fragen auf. Für den Laien sind die Steuerpflichten nur schwer zu durchschauen.
Viele Anleger konnten sich im Jahr 2017 über den rasanten Kursanstieg des Bitcoin und anderen Kryptowährungen freuen. Die Steuerpflichten wurden allerdings häufig vernachlässigt. Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte hat bereits Erfahrung zum Thema Kryptowährung und Steuern gesammelt.
Gewinne aus dem Handel mit digitalen Währungen müssen gegenüber dem Finanzamt offengelegt werden, führt GRP Rainer Rechtsanwälte aus. Dabei ist zu beachten, dass die Gewinne nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommensteuer unterliegen. Erst nach einjähriger Haltedauer sind die Gewinne steuerfrei.
Die Ermittlung der Gewinne erweist sich für viele Anleger häufig als problematisch. Denn die Zahlen müssen detailliert und exakt ermittelt und gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Diese Anforderung sollten die Anleger keineswegs auf die leichte Schulter nehmen. Denn wer Gewinne verschweigt oder den Behörden falsche Zahlen übermittelt, kann sich auch völlig unbewusst steuerrechtlich strafbar machen. Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung wird konsequent bestraft.
Unsicherheit bestanden auch bezüglich der Umsatzsteuerpflicht bei Kryptowährungen. Hier hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Ende Februar 2018 für Klarheit gesorgt. Das BMF stellte dabei virtuelle Währungen wie den Bitcoin mit gesetzlichen Zahlungsmitteln gleich, wenn die Kryptowährung von allen an der Transaktion Beteiligten als Zahlungsmittel akzeptiert wird und sie keinem andern Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen. Dann ist das Bezahlen mit Bitcoin und Co. von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuer fällt auch nicht an, wenn konventionelle Währungen in digitale Währungen umgetauscht werden oder umgekehrt. Das Bundesfinanzministerium stellte weiter klar, dass auch für das sog. Mining keine Umsatzsteuer anfällt.
Kostenpflichtige elektronische Geldbörsen (Wallets) oder spezielle Handelsplattformen für Kryptowährungen sind hingegen nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Beim Handel mit Kryptowährungen sind verschiedene steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden oder sich nicht dem Verdacht der Steuerhinterziehung auszusetzen, können sich Betroffene an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
02.09.2025 | Solibro Verlag
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
Zerstörung der Meinungsfreiheit: Zeitdiagnose erschienen
31.08.2025 | Origami Showact buchen mit Sabrina
Positive Resonanz: Showact buchen lohnte sich
Positive Resonanz: Showact buchen lohnte sich
30.08.2025 | Saturdays for Children
Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU - Antrittsbesuch am 1. Sept 2025 in Münster Rathaus des Westfäl. Friedens
Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU - Antrittsbesuch am 1. Sept 2025 in Münster Rathaus des Westfäl. Friedens
30.08.2025 | Buchautor Dr. Thies Claussen
Denkanstöße statt Horrormeldungen
Denkanstöße statt Horrormeldungen
