Erbschaftssteuer - Abgrenzung zwischen Vorerbschaft und Nießbrauchsvermächtnis
07.05.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Bei einem Testament ist darauf zu achten, ob der Erbe als Vorerbe oder als Nießbrauchsvermächtnisnehmer eingesetzt wird. Dies hat Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer.
Steht der Versorgungscharakter im Vordergrund, kann ein Nießbrauchsvermächtnis sinnvoller sein als die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft. Das kann auch im Hinblick auf die Erbschaftssteuer Vorteile bieten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Entsprechend klar sollten auch die letztwilligen Verfügungen getroffen werden, wie ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. Juni 2017 zeigt (Az.: 7 K 2587/15).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Erblasser seine schwer erkrankte und in einem Pflegeheim lebende Lebensgefährtin testamentarisch als Vorerbin eingesetzt, die den gesetzlichen Beschränkungen nach §§ 2113 ff. BGB unterliegt. Zu Nacherben wurden drei gemeinnützige Organisationen eingesetzt. Zudem ordnete der Erblasser Dauertestamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker wurde angewiesen, der Lebensgefährtin des Erblassers Geld- und Sachleistungen zukommen zu lassen, die zur Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen, auf die die Träger der Sozialleistungen aber nicht zugreifen können.
Nach dem Tod des Erblassers verlangte das Finanzamt von der Lebensgefährtin Erbschaftssteuer in Höhe von rund 96.000 Euro. Deren Einspruch wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass sie als Vorerbin der gleichen Erbschaftsbesteuerung unterliege wie eine Vollerbin, da sie zivilrechtlich Gesamtrechtsnachfolgerin geworden sei. Hiergegen klagte die Frau mit der Begründung, dass sie den Nachlass für die Nacherben zu verwalten habe und nicht erbrechtlich über ihn verfügen könne. Sie habe lediglich einen geringfügigen Nießbrauch an den Erträgen erhalten. In zwei Jahren seien ihr etwa 3.000 Euro ausgezahlt worden. Die festgesetzte Erbschaftssteuer übersteige bei weitem die mögliche Nutzungsziehung.
Die Klage blieb ohne Erfolg. Das Erbschaftssteuerrecht knüpfe an die zivilrechtliche Stellung des Vorerben an, der bis zum Eintritt der Nacherbfolge Erbe ist, so das FG Köln. Frühere Regelungen, wonach der nichtbefreite Vorerbe als Nießbraucher anzusehen ist, sind weggefallen. Die Klägerin sei erbschaftssteuerlich als Vollerbin anzusehen. In dem notariell beurkundeten Testament werde sie ausdrücklich als Vorerbin bezeichnet. Auch wenn sie wirtschaftlich betrachtet in ihrer Rechtsstellung eher einer Nießbraucherin gleichkomme, ändere dies nichts an der Erbschaftssteuer.
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können in Fragen der Erbschaftssteuer beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.01.2025 | Sticker-Depot by Typographus GmbH
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
15.01.2025 | Alternative für Deutschland - Kreisverband Dillingen / Donau
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
15.01.2025 | BERLINER BÖRSEN ZEITUNG
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
14.01.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
13.01.2025 | Politik für die Katz'
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"