GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Steuerpflichten beim Handel mit Bitcoin
15.05.2018 / ID: 290918
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Handel mit Kryptowährungen wie den Bitcoin bescherte vielen Anlegern hohe Gewinne. Für viele Anleger stellt sich jetzt die Frage der ordnungsgemäßen Versteuerung.
Kryptowährungen wie der Bitcoin erlebten im vergangenen Jahr einen regelrechten Boom. Anleger konnten beim Handel mit digitalen Währungen große Gewinne erzielen. Nach einem Erfahrungsbericht der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte folgte auf den Höhenrausch aber auch häufig die Katerstimmung. Denn die Steuerpflichten wurden von den Anlegern vielfach vernachlässigt und dies führt zu Problemen mit dem Finanzamt. Gewinne, die aus dem Handel mit den Kryptowährungen erzielt wurden, müssen versteuert werden. Sie unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommenssteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Steuerfrei sind die Gewinne erst nach einer einjährigen Haltedauer.
Für die Anleger bedeutet dies, dass sie die Gewinne exakt ermitteln und dem Finanzamt vorlegen müssen. Diese Pflicht sollte auf keinen Fall vernachlässigt werden, da ansonsten der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht und empfindliche Strafen drohen können.
Die Berechnung der Gewinne ist allerdings vielfach problematisch. Es muss detailliert dargelegt werden, zu welchem Zeitpunkt welcher Gewinn beim Handel mit Kryptowährungen erzielt wurde. Dazu müssen in der Regel große Datenmengen verarbeitet werden. Ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse ist die Gewinnermittlung kaum möglich.
Unsicherheit bestand auch bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Kryptowährungen. Hier hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Ende Februar für mehr Klarheit gesorgt. Demnach unterliegt das Bezahlen mit Bitcoin nicht der Umsatzsteuer. Gleiches gilt für den Umtausch der digitalen in eine konventionelle Währung und umgekehrt. Von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist auch das sog. Mining. Bei kostenpflichtigen elektronischen Geldbörsen (Wallets) oder speziellen Handelsplattformen für Kryptowährungen wird hingegen Umsatzsteuer fällig.
Wer in Bitcoin & Co. investiert hat, sollte seine Steuerpflichten genau im Auge behalten, damit es keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt. Wer sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen möchte, kann sich an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.05.2025 | Saturdays for Children
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Der Prinz auf dem Narrenschiff
Der Prinz auf dem Narrenschiff
08.05.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
80 Jahre Kriegsende
80 Jahre Kriegsende
08.05.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
