promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Michael Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Steuerpflichten beim Handel mit Bitcoin
15.05.2018 / ID: 290918
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Handel mit Kryptowährungen wie den Bitcoin bescherte vielen Anlegern hohe Gewinne. Für viele Anleger stellt sich jetzt die Frage der ordnungsgemäßen Versteuerung.
Kryptowährungen wie der Bitcoin erlebten im vergangenen Jahr einen regelrechten Boom. Anleger konnten beim Handel mit digitalen Währungen große Gewinne erzielen. Nach einem Erfahrungsbericht der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte folgte auf den Höhenrausch aber auch häufig die Katerstimmung. Denn die Steuerpflichten wurden von den Anlegern vielfach vernachlässigt und dies führt zu Problemen mit dem Finanzamt. Gewinne, die aus dem Handel mit den Kryptowährungen erzielt wurden, müssen versteuert werden. Sie unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommenssteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Steuerfrei sind die Gewinne erst nach einer einjährigen Haltedauer.
Für die Anleger bedeutet dies, dass sie die Gewinne exakt ermitteln und dem Finanzamt vorlegen müssen. Diese Pflicht sollte auf keinen Fall vernachlässigt werden, da ansonsten der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht und empfindliche Strafen drohen können.
Die Berechnung der Gewinne ist allerdings vielfach problematisch. Es muss detailliert dargelegt werden, zu welchem Zeitpunkt welcher Gewinn beim Handel mit Kryptowährungen erzielt wurde. Dazu müssen in der Regel große Datenmengen verarbeitet werden. Ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse ist die Gewinnermittlung kaum möglich.
Unsicherheit bestand auch bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Kryptowährungen. Hier hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Ende Februar für mehr Klarheit gesorgt. Demnach unterliegt das Bezahlen mit Bitcoin nicht der Umsatzsteuer. Gleiches gilt für den Umtausch der digitalen in eine konventionelle Währung und umgekehrt. Von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist auch das sog. Mining. Bei kostenpflichtigen elektronischen Geldbörsen (Wallets) oder speziellen Handelsplattformen für Kryptowährungen wird hingegen Umsatzsteuer fällig.
Wer in Bitcoin & Co. investiert hat, sollte seine Steuerpflichten genau im Auge behalten, damit es keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt. Wer sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen möchte, kann sich an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.08.2025 | Saturdays for Children
Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU - Antrittsbesuch am 1. Sept 2025 in Münster Rathaus des Westfäl. Friedens
Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU - Antrittsbesuch am 1. Sept 2025 in Münster Rathaus des Westfäl. Friedens
30.08.2025 | Buchautor Dr. Thies Claussen
Denkanstöße statt Horrormeldungen
Denkanstöße statt Horrormeldungen
28.08.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
28.08.2025 | TV 1905 Mainzlar e.V.
TV 1905 Mainzlar e.V. mit dem Projekt Aktivpark Lumdatal für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2025 nominiert
TV 1905 Mainzlar e.V. mit dem Projekt Aktivpark Lumdatal für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2025 nominiert
27.08.2025 | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
