OLG Düsseldorf verhängt hohe Geldbuße wegen vertikaler Preisabsprache
30.05.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Wegen vertikaler Preisabsprachen hat das OLG Düsseldorf eine Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro gegen eine Drogeriekette verhängt und damit die Geldbuße des Bundeskartellamts deutlich erhöht.
Preisabsprachen verstoßen in der Regel gegen das Kartellrecht. Unzulässig sind derartige Absprachen nicht nur im horizontalen Verhältnis zwischen den Wettbewerbern, sondern auch im vertikalen Verhältnis zwischen Hersteller und Händler. Derartige vertikale Preisabsprachen beschränken den Wettbewerb und verstoßen damit gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte das Bundeskartellamt wegen vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee bereits im Dezember 2015 eine Geldbuße in Höhe von rund fünf Millionen Euro gegen die Drogeriekette verhängt. Diese Ermittlungen waren Teil eines großen Verfahrenskomplexes, bei dem es um vertikale Preisabsprachen zwischen einem Kaffeeröster und verschiedenen Einzelhändlern, unter ihnen auch die Drogeriekette, ging. Das OLG Düsseldorf hat die Geldbuße gegen die Drogeriekette auf 30 Millionen erhöht (Az.: V-4 Kart 3/17 OWi), teilte das Bundeskartellamt am 1. März 2018 mit.
Das OLG Düsseldorf sah es demnach als erwiesen an, dass sich die Drogeriekette zwischen 2005 und 2008 an dem Preislenkungssystem beteiligt habe. So seien zwischen den Unternehmen insbesondere Angebotspreise abgesprochen worden. Dadurch sei der Hersteller vor Preisverstößen des Drogisten gefeit gewesen, der wiederum Informationen über das Preisverhalten seiner Wettbewerber erhalten habe. Diese vertikale Preisbindung habe letztlich auch horizontale Auswirkungen auf nationaler Ebene beim Absatz eines wichtigen Konsumgutes wie Kaffee gehabt.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Die Drogeriekette hat bereits am 12. März 2018 mitgeteilt, dass sie Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt hat und den Vorwurf illegaler Preisabsprachen nicht nachvollziehen könne.
Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht können hart sanktioniert werden. Dabei sind die Verstöße keineswegs immer so offensichtlich wie bei illegalen Preisabsprachen. Schon scheinbar unbedeutende Vertragsklauseln können zu einem Verstoß führen und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen beraten.
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