Kündigungen bei ES Automobilguss Schönheide: Lohnt sich die Klage vor dem Arbeitsgericht?
30.05.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Der sächsische Automobilzulieferer ES Automobilguss hat einem Teil seiner Belegschaft in der Woche zwischen dem 18. und 25. Mai 2018 betriebsbedingt gekündigt. Das berichtet die Lokalzeitung Freie Presse online am 25.05.2018. Rund ein Drittel der Arbeitnehmer sei von einem Stellenabbau betroffen. ES Automobilguss habe einen Sozialplan angeboten und die Möglichkeit, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Was ist den betroffenen Mitarbeitern zu raten?
Finden Sie heraus, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt! Mitarbeiter, die von AS Automobilguss bereits ein Kündigungsschreiben erhalten haben, sollten sich schnell erkundigen: Ist das Abfindungsangebot im Sozialplan angemessen? Kann ich meinen Job mit einer Kündigungsschutzklage retten? Ist eine höhere Abfindung möglich?
Es bleibt nicht viel Zeit, diese Fragen zu klären. Denn für eine Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, gerechnet ab Zugang des Kündigungsschreibens. Dem Pressebericht zufolge müsste die Klagefrist für die gekündigten Mitarbeiter von AS Automobilguss in der ersten Junihälfte ablaufen, je nach dem, wann das Schreiben zugegangen ist.
Wer die Dreiwochenfrist versäumt, hat kaum noch eine Chance, seinen Arbeitsplatz zu retten. Wer hingegen um seinen Job kämpft und rechtzeitig Klage einreicht, kann sich womöglich wieder auf seinen alten Arbeitsplatz zurückklagen. Regelmäßig verstoßen Arbeitgeber mit ihren betriebsbedingten Kündigungen gegen die Vorgaben des Arbeitsrechts, beispielsweise des Kündigungsschutzgesetzes. Missachtet der Arbeitgeber etwa die Kriterien der Sozialauswahl, sind die Klagechancen regelmäßig sehr gut, wie auch die Chancen auf eine höhere Abfindung.
Gekündigte Mitarbeiter von AS Automobilguss sollten noch heute einen Anwalt anrufen, wenn sie nicht schon anwaltlich beraten werden. Mich können Sie gern in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht anrufen. Kostenlos und unverbindlich beurteile ich Ihre Klagechancen in einer telefonischen Ersteinschätzung; ich sage Ihnen auch, welche Abfindung in Ihrem Fall realistisch ist. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: http://www.kuendigungen-anwalt.de.
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.
27.05.2018
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