DSGVO-Chaos: Online Druckerei schafft Abhilfe
05.06.2018 / ID: 292418
Politik, Recht & Gesellschaft
Online-Druckerei Printano entwickelt "DSGVO-Visitenkarte". Neue Visitenkarte mit rückseitig gedruckter Einverständniserklärung zur Speicherung der Kontaktdaten.
Seit dem 25. Mai ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland
Pflicht. Das hat zum Teil kuriose Auswirkungen, wie zum Beispiel auf den Austausch von
Visitenkarten. Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin im Bereich Recht & Sicherheit,
erklärte gegenüber der Welt:
"Bei strenger juristischer Auslegung kann man zu dem Schluss kommen, dass ein
Unternehmen bei der Übergabe einer Visitenkarte direkt informieren muss, was es
mit den Kontaktdaten machen wird"
Spätestens wenn der Empfänger die auf der Karte abgedruckten Daten digital speichert,
gelten die Informationspflichten nach der DSGVO.
Für ein solches Szenario hat Printano die "DSGVO-Visitenkarte" entwickelt: Auf der
Vorderseite können Kunden wie gewohnt Ihre Kontaktdaten angeben. Rückseitig ist ein
vorgefertigter Text abgedruckt, mit dem man dem Empfänger der Visitenkarte sein
Einverständnis mitteilt, dass die Kontaktdaten gespeichert werden.
Rechtsexperten empfehlen, bei einer digitalen Speicherung der Daten einer Visitenkarte
dem Inhaber eine E-Mail zu senden mit allen Pflichtangaben zur Datenverarbeitung. Auch
hierfür befindet sich ein kurzer Hinweis auf der "DSGVO-Visitenkarte" von Printano.
Die "DSGVO-Visitenkarte" ist im Onlineshop von Printano unter
<a href="www.printano.de/ap/dsgvo-visitenkarte">www.printano.de/ap/dsgvo-visitenkarte</a> ab sofort verfügbar.
http://www.printano.de
Printano.de
Ludwigstraße 26 85049 Ingolstadt
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