Mobbing am Arbeitsplatz: So können sich Arbeitnehmer wehren
15.06.2018 / ID: 293338
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Kollegen gehen einem aus dem Weg, ihre Blicke werden frostig, Gesichter abweisend. Vom Chef gibt es nur noch Kritik, rübergebracht mit harter Miene. Wer das erlebt, wird wahrscheinlich gerade systematisch gemobbt. Sich dagegen zu wehren, ist nicht einfach, denn das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen ausdrücklichen Mobbingschutz. In den Arbeitsgesetzen ist Mobbing nicht definiert, auch fehlt ein im Gesetz verankerter Schadensersatz wegen Mobbings. Dennoch: Schutzlos sind Arbeitnehmer bei Mobbing nicht.
Was ist Mobbing? Um sich wehren zu können, müssen Arbeitnehmer erst einmal wissen, wann ein bestimmtes Verhalten Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinn ist. Arbeitsgerichte sind beim Thema Mobbing eher zurückhaltend. So müssen mehrere Mobbinghandlungen systematisch und zusammenhängend begangen worden sein, beispielsweise, wenn man sich dazu verabredet, dem Arbeitnehmer durch abfällige Bemerkungen oder "steinerne Mienen" das Leben am Arbeitsplatz schwer zu machen. Allein: Für Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinn reicht selbst das regelmäßig nicht aus. Dafür muss der Arbeitgeber mit dem Mobbing ein bestimmtes Ziel verfolgen, beispielsweise die Eigenkündigung des Arbeitnehmers, um die Abfindung zu sparen oder um einen anderen Arbeitnehmer einstellen zu können.
Wie beweist man Mobbing vor Gericht? Um Mobbingansprüche durchzusetzen, muss der Arbeitnehmer das Mobbing vor Gericht darlegen und beweisen. Dafür muss der Arbeitnehmer ein sogenanntes Mobbingtagebuch führen, das die Verstöße nachvollziehbar darlegt und aufführt, wie er die Verstöße beweisen will, sollte der Arbeitgeber die Vorwürfe bestreiten.
Wie führt man ein Mobbingtagebuch? In ein Mobbingtagebuch gehören Tatsachen, keine Wertungen. Der Arbeitnehmer muss möglichst genau dokumentieren, was seine Kollegen wann unter welchen Umständen wo gesagt oder getan haben. Hinein müssen also die fünf W"s: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Das Mobbingtagebuch sollte übersichtlich sein, möglichst tabellarisch, und maschinenschriftlich.
Kein Arbeitnehmer sollte Mobbing lange erdulden! Gehen Sie sofort zum Anwalt, wenn das Mobbing beginnt. Ein Mobbingopfer ist nicht mehr wehrlos, wenn er von seinem Anwalt erfährt, wie man ein Mobbingtagebuch gerichtsfest führt. Oder wenn er erfährt, wie man sich auch anders und manchmal effektiver gegen Mobbing wehren kann, als mit einer Schadensersatzklage. Manchmal sollte man die Kündigung abwarten und sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage wehren, die einem am Ende eine hohe Abfindung einbringen kann. Auch hier kann ein auf Arbeitsrecht und Kündigungsschutz spezialisierter Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtigen Tipps geben.
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: http://www.kuendigungen-anwalt.de.
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.
11.06.2018
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Mobbing Arbeitsplatz Arbeitnehmer Arbeitgeber Mobbingtagebuch Schadensersatz Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Bredereck Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.05.2025 | Saturdays for Children
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Der Prinz auf dem Narrenschiff
Der Prinz auf dem Narrenschiff
08.05.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
80 Jahre Kriegsende
80 Jahre Kriegsende
08.05.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
