Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Vorher zum Anwalt?
25.06.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Arbeitgeber muss lange erkrankten Mitarbeitern ein BEM, ein betriebliches Eingliederungsmanagement, anbieten. Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzerhalt seien das Ziel, so beschreibt es der Gesetzgeber. In der Praxis ebnen viele Chefs damit den Weg für eine krankheitsbedingte Kündigung. Grund genug für den Mitarbeiter, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen? Meistens ja!
Während des BEM sprechen diverse Beteiligte mit dem Arbeitnehmer, so auch der BEM-Verantwortliche beim Arbeitgeber. In sogenannten BEM-Gesprächen will man mehr über den Arbeitnehmer erfahren, unter anderem über seine Einschränkungen am Arbeitsplatz, aber auch über sein persönliches Umfeld und Belastungen. Jedem Arbeitnehmer muss klar sein, dass der Arbeitgeber alle dort gesammelten Informationen verwenden kann für die Begründung einer späteren Kündigung wegen Langzeiterkrankung.
Beim BEM spricht der Arbeitnehmer regelmäßig mit erfahrenen Gesprächspartnern. Von einer "Waffengleichheit" ist der Arbeitnehmer weit entfernt, vor allem, wenn der Arbeitgeber das BEM durchführt mit der krankheitsbedingten Kündigung im Hinterkopf. Steht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum, sollte sich jeder Mitarbeiter vor einem BEM-Gespräch durch einen Arbeitsrechtler beraten lassen. Vom Arbeitsrechtsexperten erfährt er, wie er im Gespräch seine Rechtposition schützen kann.
Der Arbeitnehmer sollte zudem grundsätzlich vom Arbeitgeber die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes bei den BEM-Gesprächen fordern, am besten eines Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht, spezialisiert auf Kündigungsschutzrecht. Zwar muss der Arbeitgeber dem regelmäßig nicht zustimmen. Allerdings gibt es Ausnahmen und der Arbeitnehmer verbessert seine Klagechancen erheblich, wenn es sich um eine solche Ausnahme handelt und der Anwalt nicht dabei sein durfte!
Könnte es bei Ihnen zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommen? Suchen Sie rechtlichen Beistand zur Vorbereitung auf ein BEM-Gespräch? Rufen Sie mich gerne an in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Bei einer drohenden Kündigung biete ich Ihnen eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung zu den Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage und zu Ihren Aussichten auf eine Abfindung.
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Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
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25.06.2018
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