D&O-Versicherung muss für rechtswidrige Zahlungen nach Insolvenzreife nicht eintreten
25.07.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Eine D&O-Versicherung muss nicht für die Zahlungen, die der versicherte Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet hat, einstehen. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
Leisten Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft noch Zahlungen, sind sie der Gesellschaft zum Ersatz verpflichtet, sofern sich die Zahlungen nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verbinden lassen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Um das hohe Risiko abzufedern, schließen viele Unternehmen für ihre Geschäftsführer und leitenden Organe eine D&O-Versicherung ab. Die D&O-Versicherung muss allerdings nicht zahlen, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife noch rechtswidrig Zahlungen geleistet hat. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit einem Grundsatzurteil vom 20. Juni 2018 entschieden (Az.: I-4 U 93/16).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Insolvenzverwalter die Geschäftsführerin einer GmbH erfolgreich in Anspruch genommen, weil die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen von 200.000 Euro ausgeführt hat. Diese Forderung machte die Geschäftsführerin bei ihrer D&O-Versicherung geltend und verlangte Freistellung.
Mit ihrer Klage scheiterte sie jedoch. Der Haftungsanspruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz sei mit dem versicherten Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Vermögensschadens nicht vergleichbar, so das OLG Düsseldorf. Es handele sich vielmehr um einen "Ersatzanspruch eigener Art", der allein dem Interesse der Gläubigergesamtheit eines insolventen Unternehmens dient. Die Gesellschaft erleide schließlich durch insolvenzrechtswidrige Zahlungen nach Insolvenzreife keinen Vermögensschaden, da ja eine bestehende Forderung beglichen werde. Nachteilig wirke sich die Zahlung an bevorzugte Gläubiger nur für die übrigen Gläubiger aus. Die D&O-Versicherung sei jedoch nicht auf den Schutz der Gläubigerinteressen ausgelegt.
Der Haftungsanspruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz sei auch deshalb nicht mit einem Schadensersatzanspruch vergleichbar, da verschiedene Einwendungen, die im Schadensersatzrecht erhoben werden können, bei § 64 GmbH-Gesetz nicht vorgesehen seien. Auch wenn diese Rechtsauffassung zu Deckungslücken der D&O-Versicherung führen könne, müsse die Versicherung nicht leisten, so das OLG.
Nach diesem Urteil des OLG Düsseldorf sollten bestehende D&O-Versicherungen überprüft werden, um die leidenden Organe bestmöglich abzusichern. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen und Manager beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/do-versicherung.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen