promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Michael Rainer
BFH stellt Steuerprivilegien von Sportvereinen in Frage
31.07.2018 / ID: 296596
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Bundesfinanzhof stellt die Umsatzsteuerprivilegien von Sportvereinen in Frage. Im Streitfall mit einem Golfclub hat er ein Entscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (Az.: V R 20/17).
Dienstleistungen von Einrichtungen ohne Gewinnstreben, die in einem engen Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen, sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit. Der Bundesfinanzhof bezweifelt nun, ob diese Steuerfreiheit auch für Leistungen gilt, für die die Vereine ein gesondertes Entgelt verlangen und legt diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Sollte der EuGH die Steuerfreiheit verneinen, könnten künftig auf viele Sportvereine in Deutschland Umsatzsteuern zukommen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall erbrachte der klagende Golfverein verschiedene Leistungen gegen ein gesondert vereinbartes Entgelt. Insbesondere handelte es sich dabei um die Berechtigung zur Nutzung des Golfspielplatzes (Greenfee), um die leihweise Überlassung und um die Durchführung von Golfturnieren, bei denen der Verein Startgelder kassierte. Das beklagte Finanzamt sah diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig an. Dagegen klagte der Golfverein und hatte Erfolg. Das Finanzgericht bejahte die Steuerfreiheit für diese Dienstleistungen. Die Steuerfreiheit beruhe zwar nicht auf nationalem Recht, aber auf Unionsrecht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL.
An der Einschätzung des Finanzgerichts hat nun allerdings der BFH seine Zweifel. Aus der Rechtsprechung des EuGH könne abgeleitet werden, dass dieser EU-Regelung keine unmittelbare Wirkung zukomme. Dann könne sich der Verein nicht gegen die Steuerpflicht nach nationalem Recht wehren.
Die Entscheidung des EuGH zu der Frage kann von großer Bedeutung für viele Vereine sein. Bisher hatte der BFH eine unmittelbare Wirkung und Berufbarkeit der EU-Regelung bejaht. Sollte der Europäische Gerichtshof zu einem anderen Ergebnis kommen, würde dies zu einer Änderung in der Rechtsprechung führen. Davon könnten wiederum viele Sportvereine betroffen sein, die für bestimmte Leistungen zusätzliche Gebühren verlangen. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte sind im Streitfall kompetente Ansprechpartner.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/umsatzsteuer.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.08.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
28.08.2025 | TV 1905 Mainzlar e.V.
TV 1905 Mainzlar e.V. mit dem Projekt Aktivpark Lumdatal für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2025 nominiert
TV 1905 Mainzlar e.V. mit dem Projekt Aktivpark Lumdatal für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2025 nominiert
27.08.2025 | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
27.08.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
25.08.2025 | CDU Mainz
Durchhalten bis zum Ziel - Isabell Rahms beim Rudern gegen Krebs
Durchhalten bis zum Ziel - Isabell Rahms beim Rudern gegen Krebs
