promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Michael Rainer
Werbefilm-Produzentin nicht freiberuflich tätig - Gewerbesteuer fällig
14.08.2018 / ID: 297542
Politik, Recht & Gesellschaft
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. April 2018 ist eine Werbefilm-Produzentin nicht freiberuflich tätig. Ihre Einnahmen unterliegen daher der Gewerbesteuer.
Die Unterscheidung zwischen einer freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeit ist schon aus steuerlichen Gründen wichtig, da Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Die Abgrenzung zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit ist allerdings nicht immer eindeutig. Wenn Freiberufler gegen die Vorgaben verstoßen, kann das Finanzamt auch rückwirkend Gewerbesteuer verlangen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen nach dem Einkommensteuergesetz u.a. die selbstständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeiten. In dem Fall vor dem Finanzgericht Köln stritten das Finanzamt und eine Produzentin von Werbefilmen darüber, ob diese Tätigkeit als freiberuflich anzusehen ist. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass es sich um eine gewerbliche und nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handele und deshalb Gewerbesteuer abzuführen sei (Az.: 3 K 265/15).
Die Klägerin war für verschiedene Filmproduktionsunternehmen tätig. Diese traten an sie heran, wenn der Werbekunde ein neues Werbefilmprojekt ausgeschrieben hatte. Das grobe Konzept des Werbefilms steht zu diesem Zeitpunkt bereits. Aufgabe der Klägerin war es, einen passenden Regisseur zu finden und ein detailliertes Konzept zu erstellen, mit dem sich bei der Ausschreibung beworben wurde. Erhält das Produktionsunternehmen den Zuschlag, wird die Klägerin häufig weiter eingebunden. Sie sucht z.B. die geeigneten Personen für die Umsetzung des Projekts, übernimmt organisatorische Tätigkeiten, die Budgetüberwachung oder die Projektaufsicht.
Gewerbesteuer führte die Klägerin nicht ab. In ihrer Einkommensteuererklärung gab sie ihre Einkünfte als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit an. Im Rahmen einer Außenprüfung kam der Betriebsprüfer zu dem Ergebnis, dass die Klägerin eine gewerbliche Tätigkeit ausführe und das Finanzamt erließ einen entsprechenden Gewerbesteuerbescheid.
Die Klage gegen den Steuerbescheid blieb erfolglos. Das Finanzgericht sah es nicht als erwiesen an, dass die Tätigkeit der Klägerin als freiberuflich und insbesondere als künstlerisch zu beurteilen sei. Künstlerisch tätig sei ein Steuerpflichtiger, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Darstellungskraft zum Ausdruck kommt. Bleibe ihm dafür nur wenig Spielraum, sei eine künstlerische Tätigkeit ausgeschlossen, so das FG.
Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.08.2025 | Origami Showact buchen mit Sabrina
Positive Resonanz: Showact buchen lohnte sich
Positive Resonanz: Showact buchen lohnte sich
30.08.2025 | Saturdays for Children
Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU - Antrittsbesuch am 1. Sept 2025 in Münster Rathaus des Westfäl. Friedens
Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU - Antrittsbesuch am 1. Sept 2025 in Münster Rathaus des Westfäl. Friedens
30.08.2025 | Buchautor Dr. Thies Claussen
Denkanstöße statt Horrormeldungen
Denkanstöße statt Horrormeldungen
28.08.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
28.08.2025 | TV 1905 Mainzlar e.V.
TV 1905 Mainzlar e.V. mit dem Projekt Aktivpark Lumdatal für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2025 nominiert
TV 1905 Mainzlar e.V. mit dem Projekt Aktivpark Lumdatal für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2025 nominiert
