GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zum Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers
17.08.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Einem Vertragshändler kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Beendigung des Vertrags ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn das Unternehmen die Geschäftskontakte weiter nutzen kann.
Nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte führen mögliche Ausgleichsansprüche eines Vertragshändlers nach Beendigung des Vertrags häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Da der Gesetzgeber den Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers nicht ausdrücklich geregelt hat, können die Regelungen zum Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89b HGB ggf. analog angewendet werden, erklärt die Kanzlei.
Demnach steht dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu, wenn er neue Geschäftsbeziehungen aufgebaut hat und das Unternehmen von diesen Kontakten nach Vertragsende noch weiter profitieren kann. Dieser Ausgleichsanspruch kann auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Diese Regelung lässt sich unter bestimmten Umständen auch analog zum Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers anwenden. Die Bedingungen dafür hat der BGH mit Urteil vom 5. Februar 2015 klar definiert (Az.: VII ZR 315/13). Nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung besteht der Ausgleichsanspruch nur dann, wenn der Vertragshändler in die Absatzorganisation des Unternehmens eingebunden war und der Vertragshändler sich verpflichtet hat, seine Kundendaten dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, so dass es die Geschäftskontakte weiterhin nutzen kann. Der Vertragshändler muss sich verpflichtet haben, dem Unternehmen seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass es sich die Vorteile dieser Kundendaten sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann. Außerdem muss der Vertragshändler aufgrund besonderer vertraglicher Abmachungen so weit in die Absatzorganisation des Unternehmens eingebunden sein, dass er wirtschaftlich in weitem Umfang Aufgaben zu erfüllen hat, die sonst einem Handelsvertreter zufallen.
In dem zu Grunde liegenden Fall verneinte der BGH den Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers, da das Unternehmen keinen Anspruch auf Nutzung seiner Kundendaten hatte. Es hatte sich vertraglich verpflichtet, die überlassenen Daten zu sperren und auf Verlangen des Vertragshändlers zu löschen.
Der Ausgleichsanspruch ist bei Handelsvertretern und umso mehr bei Vertragshändlern ein strittiges Thema. Im Handelsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Vertragshändler und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung und auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen