EuGH bestätigt Markenschutz für Neuschwanstein
14.09.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Sehenswürdigkeiten wie Schlösser oder Museen können markenrechtlich geschützt werden. Das bestätigte der EuGH mit Urteil vom 6. September 2018 entschieden (Az.: C-488/16 P).
Schlösser, Museen und andere touristische Sehenswürdigkeiten können als Unionsmarke geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof aktuell im Zusammenhang mit dem Schloss Neuschwanstein entschieden. Das Land Bayern darf das Recht an der Marke "Neuschwanstein" behalten, sie stelle keine geografische Herkunftsbezeichnung dar. Die Entscheidung des EuGH dürfte sich auf viele weitere Sehenswürdigkeiten und Touristenattraktionen ausweiten lassen, für die nun möglicherweise die Eintragung als Marke angemeldet wird, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte im Jahr 2011 das Wortzeichen Neuschwanstein als Unionsmarke für verschiedene Waren und Dienstleistungen, u.a. für Bekleidung, bestimmte Lebensmittel, Spiele, Schmuck, Papierwaren, Glaswaren, Lederwaren, Werbung, Finanz- und Immobilienwesen, eingetragen. Ein Verband beantragte kurz darauf die Nichtigerklärung der Marke.
Das EUIPO lehnte den Antrag ab. Die angegriffene Marke enthalte keine Angaben, die dazu dienen könnten, die geografische Herkunft oder andere Merkmale der betreffenden Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen. Außerdem weise die Marke auch die notwendige Unterscheidungskraft auf und die Anmeldung sei nicht bösgläubig vorgenommen worden. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Klage hatte weder vor dem EuG noch vor dem EuGH Erfolg.
Der EuGH argumentierte, dass das Schloss zwar geografisch lokalisiert aber nicht als geografischer Ort angesehen werden könne. Mit dem Schloss werde kein Ort der Herstellung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen verbunden. Daher biete die Marke auch keinen Hinweis auf die geografische Herkunft der von ihr erfassten Produkte. Zudem handele es sich hier auch nicht um eine geografische Herkunftsbezeichnung, für die kein Markenschutz zu Gunsten Einzelner eingetragen werden kann. Mit dem Schloss werde nicht die Herstellung von Souvenirs in Verbindung gebracht, sondern es gleiche eher einem Museum.
Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Marke eintragen zu lassen, sie zu schützen und Ansprüche wegen Markenrechtsverletzungen geltend zu machen.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/ip-recht/markenrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen