Schenkungssteuer: Kein einheitlicher Schenkungswille bei separaten Rücktrittklauseln
25.09.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Für die Besteuerung von Schenkungen ist die Frage von Bedeutung, ob eine oder mehrere Schenkungen mit kleineren Beträgen vorliegt. Entscheidend ist der Schenkungswille.
Schenkungen werden grundsätzlich unabhängig voneinander betrachtet. Das gilt auch dann, wenn mehrere Zuwendungen an einem Tag erfolgen oder die Schenkungen in einem Schriftstück zusammengefasst sind. Es kann aber auch eine einheitliche Zuwendung angenommen werden, wenn die Schenkungssteuer für die Zuwendungen zum gleichen Zeitpunkt entsteht. Für die Unterscheidung, ob eine oder mehrere Schenkungen vorliegen, ist daher der Schenkungswille von Bedeutung.
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 9. Juli 2018 entschieden, dass nicht schon deshalb ein einheitlicher Schenkungswille vorliegt, weil die Zuwendungen am gleichen Tag stattfanden. Jede Zuwendung müsse steuerrechtlich einzeln beurteilt werden (Az.: 3 K 2134/17 Erb).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Vater seine Anteile an drei Gesellschaften mit Verträgen vom 16. Oktober 2015 seinem Sohn geschenkt. Bei der ersten GmbH war der Vater alleiniger Gesellschafter, bei den beiden anderen bekleidete er keine Position. Die Gesellschaften waren wirtschaftlich nicht miteinander verknüpft. Der beschenkte Sohn reichte drei Steuerschenkungsurkunden beim zuständigen Finanzamt ein. Dieses fasste allerdings alle drei Übertragungen zu einer Schenkung zusammen und gewährte wegen des zu hohen Verwaltungsvermögens der ersten GmbH insgesamt nur eine Regelverschonung von 85 Prozent.
Der Sohn klagte gegen den Schenkungssteuerbescheid und hatte vor dem Finanzgericht Münster Erfolg. Das FG entschied, dass drei getrennte Schenkungen vorliegen, die gesondert zu besteuern seien. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine einheitliche Schenkung vorliegt, sei der Parteiwille. Aus der Tatsache, dass die Übertragungen am selben Tag in direkt aufeinanderfolgenden Urkunden stattgefunden haben, könne nicht schon auf einen einheitlichen Schenkungswillen geschlossen werden. Vielmehr habe weder ein rechtlicher noch wirtschaftlicher Zwang bestanden, die Übertragungen der Anteile an den drei Gesellschaften am selben Tag vorzunehmen.
Dass die Übertragungen unabhängig voneinander zu betrachten sind, zeige sich in der Gestaltung der Schenkungsverträge. Diese enthalten Rücktrittsklauseln, die es erlauben von jeder Schenkung unabhängig von den anderen Schenkungen zurückzutreten. Dadurch werde der Wille dokumentiert, dass keine einheitliche Übertragung gewollt sei, so das FG Münster.
In Fragen der Schenkungssteuer können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/schenkungssteuer.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
26.11.2024 | StrategieSchmiede GmbH i.G.
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
Inklusion Digital: Barrierefrei für Alle
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
26.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen
Selbstbestimmtere Alternativen zu Alten- und Pflegeheimen